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September 2012

Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (V3a.2)

Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 37 vom 31. August 2012 wurde die neue ASR V3a.2 veröffentlicht.

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen gemäß § 3a Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. (ASR V3a.2 Nr. 1)


=> Download der ASR V3a.2 [89 KB]

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