Der Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals er
höht. Eine entsprechende Verordnung habe das Kabinett passiert, teilte die Bundesregierung am 19.05.2017 mit.
Höherer Pflegemindestlohn gilt bundesweit – Privathaushalte sind ausgenommen
Die „Dritte Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ trete zum 01.11.2017 in Kraft und
gelte bis April 2020, so die Regierung weiter. Danach gelte auch schon ab dem
01.11.2017 für die Pflegebranche ein
über dem gesetzlichen Mindestlohn von
8,84 Euro liegender Pflegemindestlohn
von 10,20 Euro pro Stunde in den alten
und 9,50 Euro in den neuen Bundesländern.
Die Verordnung, und damit der Mindestlohn, gilt laut Regierung bundesweit,
also auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, nicht
jedoch in Privathaushalten. Dort gelte der
gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro
pro Stunde.