Die Arbeitsrechtliche Kommission hat
in ihrer Sitzung am 28. Juni 2017 folgende Regelung beschlossen:
I. Entgeltsteigerungen
Für kirchliche Beschäftigte in Diakonie/Sozialstationen (Anlage 19
AVR.KW) finden die AVR.KW mit
folgenden Änderungen Anwendung:
1. Die Tabellenwerte der Anlage 2 AVR.
KW für Diakoniestationen werden
ab 1. Juli 2017 um 2,7% und ab 1. Dezember 2017 um weitere 2,7% erhöht.
2. Die weiteren Entgelttabellen, die sich
unmittelbar aus Anlage 2 AVR.KW
ableiten, werden ab 1. Juli 2017 und
ab 1. Dezember 2017 entsprechend
Ziffer 1 erhöht (Anlage 9 AVR.KW).
3. Die Ausbildungsentgelte der Anlage 10a AVR.KW für Diakoniestationen werden ab 1. Juli 2017 und ab 1.
Dezember 2017 entsprechend Ziffer 1 erhöht.
II. Jahressonderzahlung
Anlage 14 AVR.KW Absatz 5 letzter
Spiegelstrich findet für die Diakoniestationen in Trägerschaft einer
kirchlichen Körperschaft auch für
die Ermittlung der zweiten Hälfte
der Jahressonderzahlung des Kalenderjahres 2017 Anwendung.
III. Einmalzahlung
Die kirchlichen Beschäftigten in
Diakonie/Sozialstationen (Anlage
19 AVR.KW) erhalten als Vollzeitbeschäftigte mit der Entgeltzahlung für
den Monat September 2017 eine Einmalzahlung in Höhe von 150,00 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die
Einmalzahlung anteilig.
IV. Inkrafttreten
Die Regelungen treten zum 1. Juli
2017 in Kraft.
__ Kassel, den 10. Juli 2017 •
Landeskirchenamt •
Dr. Anne-Ruth Wellert, Landeskirchenrätin