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Info 1-2018

Für das abgelaufene Kalenderjahr 2017 kann man eine Bescheinigung über die geleisteten Gewerkschaftsbeiträge erhalten.

Steuererklärung

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

ich grüße ganz herzlich und darf Sie/Euch davon in Kenntnis setzen, dass Sie/Ihr auf Anforderung in der Geschäftsstelle für das abgelaufene Kalenderjahr 2017 eine Bescheinigung über die geleisteten Gewerkschaftsbeiträge erhalten können/ könnt.

Der ausgewiesene Betrag kann in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Wir weisen darauf hin, dass wir nicht automatisch alle Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich anschreiben, sondern nur auf Anforderung tätig werden. Die Anforderungen senden Sie bitte an:
__ beitrag@kirchengewerkschaft.de
__ oder Sie kontaktieren uns unter
040­6514380 (Frau Boysen)

Mit freundlichen Grüßen
__ Hubert Baalmann,
Gewerkschaftssekretär

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