Zur interkulturellen Kompetenz evangelischer Sozialeinrichtungen gehört nach Auffassung des Diakoniepräsidenten
auch die Beschäftigung von Mitarbeitern anderer Religionen.
"Es gibt eine theologisch begründete und
gewollte Offenheit für beispielsweise
muslimische oder andersgläubige Mitarbeitende", so Lilie wörtlich bei einem
Festakt zum 150jährigen Bestehen des
DiakonissenMutterhauses in Bremen.
Diakonische Einrichtungen seien in einer immer vielfältigeren Gesellschaft herausgefordert, eine große Zahl kultureller, religiöser und ethnischer Hintergründe zu berücksichtigen.
Doch bei der Anstellung in Kirche oder
Diakonie gilt die Mitgliedschaft in einer
evangelischen oder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehörenden Kirche nach wie vor als Voraussetzung. Doch in jüngster Zeit gibt es
neue Entwicklungen.
Die verabschiedete Richtlinie des Rates
der EKD über die Anforderungen der
privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit
in der EKD und dem Diakonischen Werk
der EKD – kurz „Loyalitätsrichtlinie –
wird unterschiedlich interpretiert und
gelebt.
So gilt in einigen Landeskirchen wie z.B. in Bayern seit Juli ein geregeltes Verfahren, nach dem auch NichtChristen für die evangelische Kirche und die Diakonie arbeiten können
Denn es sei immer schwieriger, für die
sozialen Berufe qualifiziertes evangelisches Personal zu finden, begründete die
Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) in
Bayern ihren Schritt.
So erfolgt also allein schon aus den Gesetzmäßigkeiten des Arbeitsmarktes die
nun öffentlichkeitswirksam geforderte
Öffnung. Doch so ganz konsequent auch
wieder nicht. Denn den so weltoffen in
die Dienstgemeinschaft aufgenommenen Nichtchristen wird weiterhin ein
grundlegendes Recht verweigert. Diese
dürfen zwar in den unternehmerisch
organisierten Diakonischen Betrieben
ihren Dienst verrichten, aber ihre Interessen dürfen sie nicht vertreten. Die
Wahl in die Mitarbeitervertretung wird
ihnen nach wie vor verwehrt.
Weiteren Aufschluss über die Rechtmä
ßigkeit der Loyalitätsanforderungen insbesondere die der geforderten Kirchenzugehörigkeit wird die vom Europäischen
Gerichtshof im Dezember zu erwartende Entscheidung bringen.