Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sehr geehrte Leserinnen und Leser
des Newsletters,
die Diakonie Hessen hat durch aktive Gestaltung unter Einflussnahme der Kirchengewerkschaft – Landesverband Hessen – durch Beschluss des Aufsichtsrates der Diakonie Hessen zum 01.01.2018
eine neue ARRO.DH (Arbeitsrechtsregelungsordnung Diakonie Hessen) in
Kraft gesetzt.
Der Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft hat nun in den letzten
Wochen seinen Mitgliedern die Arbeitsrechtsregelungsordnung vorgelegt mit
der Frage, ob wir, die Kirchengewerkschaft
– Landesverband Hessen – uns aktiv an
der Arbeitsrechtsgestaltung beteiligen
sollen?
Mit großer Mehrheit hat die Mitgliedschaft
zugestimmt, dass die Kirchengewerkschaft – Landesverband Hessen – sich aktiv an der Arbeitsrechtsregelung der Diakonie Hessen beteiligt.
Viele Diskussionen im Landesverband
und in den diakonischen Einrichtungen
haben offensichtlich dazu geführt, dass
unsere Mitglieder den Landesvorstand
mit dieser Entscheidung beauftragen, die
AVR nach Jahren wieder zu pflegen und
wegen der bisherigen Gehaltseinbußen
dafür Sorge zu tragen, dass die Aufnahme
der Arbeit zur aktiven Gestaltung zeitnah
erfolgen soll.
Bei dieser Entscheidung müssen die
rechtlichen Hintergründe berücksichtigt
werden.
Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts
aus dem Jahre 2012 haben Änderungen
im kirchlichen Arbeitsrecht mit sich gebracht. Höchstrichterlich steht nun fest,
wofür wir schon lange kämpfen, dass die
Gewerkschaften auch beim kirchlichen
und diakonischen Arbeitgeber zu beteiligen sind!
Fest steht aber auch, dass Tarifverträge
nicht erzwungen werden können, jedenfalls soweit die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts zur Gestaltung des Dritten
Weges eingehalten werden (neutrale
Schlichtung, Verbindlichkeit der Arbeitsbedingungen und Beteiligung der Gewerkschaften).
Der kirchliche Gesetzgeber hat infolge
dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seine Arbeitsrechtsregelungsgesetze entsprechend angepasst. Auch die
Arbeitsrechtsregelungsordnung Diakonie Hessen sieht nunmehr ein Beteiligungsrecht der Gewerkschaften in der
Arbeitsrechtlichen Kommission vor.
Wir als unabhängige Gewerkschaft entsenden dann von uns bestimmte Mitglieder in die Arbeitsrechtliche Kommission, nehmen den mehrheitlich beschlossenen Auftrag an und werden uns für
die Interessen und Rechte unserer Mitglieder in der Arbeitsrechtlichen Kommission einsetzen.
Zeigt Euch solidarisch und übernehmt
ebenso Verantwortung, damit das Jahr
2018 ein erfolgreiches für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird.
Obgleich wir uns nun an der Arbeitsrechtlichen Kommission beteiligen, halten wir weiter daran fest, für den Zweiten
Weg (Tarifvertrag) zu kämpfen.
Die Zukunft hängt davon ab, was wir
heute tun. (Mahatma Gandhi)
Für den Landesvorstand
__ Burkard Schops
Vorsitzender
LV Hessen
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