normale Ansicht      --      kontrastreiche Ansicht
Info 2018-2

Tarifarbeit der Nordkirche

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,


die Tarifarbeit der Nordkirche ist dreischneidig:

1. das Thema grundsätzlich Einheitliches Arbeitsrecht der Nordkirche,
2. Pflege des Mantels KAT,
3. neue Anlagen zum KTD.

Das einheitliche Arbeitsrecht der Nordkirche wird ja schon seit Jahren hin und her diskutiert. Es wird auf verschiedenen Ebenen, in verschiedenen Gremien, mit verschiedenen Experten und mit verschiedenen Entscheidungsträgern diskutiert und dokumentiert.
Hier geht es um die Kompetenz und Zuständigkeit der Nordsynode und der beiden Kirchenkreise Mecklenburg bzw. Pommern.

Kurz berichtet: Wenn die Landessynode, gleich wie, entscheidet, müssen die beiden vorgenannten Kirchenkreise im Rahmen eines sog. Anwendungsgesetzes noch entscheiden, ob sie das Gesetz und die Entscheidung der Landessynode der Nordkirche übernehmen oder ob alles beim Alten bleibt.

So gibt es auf verschiedenen Ebenen unterschiedliche Gespräche. Das Interessanteste aus unserer gewerkschaftlichen Sicht dürfte sein, dass es eine Arbeitsgruppe gibt, die aus den Gewerkschaften besteht, dem Arbeitgeberverband, den Dienstnehmervertretern (Arbeitnehmer aus Mecklenburg und Pommern) sowie den Dienstgebervertretern aus Mecklenburg und Pommern, die sich bisher mehrere Male zusammengesetzt haben.

Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurde benannt, dass es Bedingungen geben sollte, wie die Beschäftigten sich in einer tarifrechtlichen Regelung vertreten lassen sollten.
__ So gab es die Idee der Arbeitsrechtlichen Kommission Mecklenburg und Pommern, die dieses offensichtlich gemeinsam erarbeitet hat, dass Mitglieder der zukünftigen tarifrechtlichen Regelung unbedingt Mitglied der evangelisch­lutherischen Kirche - hilfsweise einer ACK­Kirche - sein müssen.
__ Die zweite Voraussetzung wäre aus deren Sicht, dass es ausschließlich Menschen sind, die auch bei Kirche und Diakonie beschäftigt sind.

Des Weiteren gibt es die Idee, dass sich der jetzige bestehende Arbeitgeberverband neu organisiert bzw. strukturiert. Zu dem letzten Punkt werden wir als Gewerkschaft nichts mitzureden haben, aber auch nicht mitreden wollen. Dies muss ausschließlich die Dienstgeberseite klären.

Interessant ist, dass die beiden ersten Bedingungen sowohl in der Praxis als auch in der Theorie von uns, der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord, schon vollends umgesetzt werden. Von daher haben wir dort keine Berührungsängste bzw. bedarf es noch nicht einmal einer Satzungsänderung.

Spannend bei dieser Frage ist aber, ob und in welcher Form Berufsverbände sich hier wiederfinden? In den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern wird die Arbeitsrechtliche Kommission über die Mitarbeitervertretungen und über Berufsverbände besetzt. Dies findet sich natürlich in einem Tarifvertragsmodus nicht wieder.

Aus den Reihen der Kirchengewerkschaft gibt es Kolleginnen und Kollegen, die in der Arbeitsrechtlichen Kommission sitzen, Mitglied der Kirchengewerkschaft sind und wenn diese es wollten, im Rahmen ihrer Mitgliedschaft sich in die Tarifkommission wählen lassen könnten.

Es ist nach unserer Rechtsaufassung unstreitig, dass bei einer tarifrechtlichen Regelung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes nur Mitglieder der Gewerkschaften bzw. die Gewerkschaften alleine die Tarifkommission und die Verhandlungsgruppe besetzen.

Wir glauben aber als Tarifkommission und als Landesvorstand Nord der Kirchengewerkschaft, dass wir hier keine Schwierigkeiten haben werden, unsere Kolleginnen und Kollegen entsprechend zu motivieren bzw. mit einzubinden.

Parallel zu dieser vorgenannten Arbeitsgruppe gibt es eine, die versucht, mit einem kleinen arbeitsfähigen Kreis die Eckpunkte für eine mögliche theoretische Zusammenlegung der KAVO und des KATs als Mantel zu diskutieren. Hierbei ist aber festzustellen, dass es sich um eine Arbeitsgruppe handelt, die möglicherweise eine Argumentationsposition für eine tarifrechtliche Regelung sein kann, wenn es denn einen gemeinsam vorgeschlagenen Entwurf geben sollte.

Unstreitig dürfte aber auch an dieser Stelle sein, dass der eigentliche Mantel und insbesondere die Überleitung und die entsprechende Entgelttabelle dann von der gewerkschaftlichen Seite als auch von der Arbeitgeberseite (VKDA) zu verhandeln ist.

Die jetzt bestehende Arbeitsgruppe hat in dem Sinne kein Verhandlungsmandat.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zu diesem Thema wird es nun auch in den nächsten Monaten noch einmal hoch spannend, weil Anfang 2019 die dann neu gewählte Synode dieses Thema zur Beratung und Beschlussfassung auf der Agenda hat. So werden wir, die Kirchengewerkschaft, keiner Situation, keiner Diskussion aus dem Wege gehen, um unsere Idee und unseren Auftrag der Kolleginnen und Kollegen für ein einheitliches Arbeitsrecht der Nordkirche zu diskutieren.

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft beschäftigt sich gerade intensiv mit der sog. Tarifpflege für den KAT-Bereich. Der KAT als Kirchlicher Arbeitnehmerinnen­Tarifvertrag für den verfasst kirchlichen Bereich wird aktuell immer weiter gepflegt.

Da wir bis zum Redaktionsschluss zwar schon Verhandlungsergebnisse haben, die auch in einem sog. Tarifvertragsentwurf liegen, aber noch nicht unterzeichnet sind, ist alles, was nun folgt, unter Vorbehalt.

Bei den letzten Verhandlungen wurde z.B. über die Eingruppierung der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker gesprochen. Hier soll es eine Anpassung auch im Kontext zu dem Bereich Mecklenburg Pommern geben, und es sollen neue Definitionen für Kirchenmusiker A, B und C herbeigeführt werden.

Es gab noch einige Kleinigkeiten, die durch die Anpassung des Sozial­ und Erziehungsdienstes in den Abt. 1 und 2 deutlicher formuliert werden mussten.

Eine spannende Diskussion mit den Dienstgebern gab es über die Frage von arbeitgebergeförderten E-Bikes. Hier ging es um die Grundsatzfrage, ob wir tarifrechtlich festhalten können, sollen oder müssen, dass der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers den steuerlichen Rahmen für eine Fortbewegung durch ein E­Bike inkl. privater Nutzung erlauben soll.
Dies Thema wurde steuerrechtlich sehr interessant diskutiert, und es hat auch weitergedacht rentenrechtliche Auswirkungen.
Nach einigen Diskussionen hin und her haben sich die Tarifvertragsparteien - sprich unsere Tarifkommission und der VKDA – darauf verständigt, eine sog. Öffnungsklausel mit einzubauen, die den jeweiligen Mitarbeitervertretungen und den Dienstgebern vor Ort die Möglichkeit gibt, eine betriebsinterne individuelle Möglichkeit herbeizuführen.

Viele kennen das Problem: Sie fangen z.B. offiziell am 1. Mai 2018 an. Da dies aber ein Feiertag ist, beginnt die eigentlich praktische Arbeit am 2. Mai. So wäre rein rechtlich der Fall gegeben, dass es sich um keinen vollständigen Monat im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes bzw. unseres Tarifvertrages handelt. Einige Arbeitgeber haben dies für sich entdeckt und daraus abgeleitet, dass es keinen Urlaubsanspruch geben würde. Dies haben wir im Einvernehmen mit der Arbeitgeberseite dahingehend neu formuliert, dass ein durch Wochenende oder Feiertag verzögerter Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs unschädlich ist.

Beispielhaft war hoch strittig die Frage, ob es eine Umformulierung im Tarifvertrag geben kann, die das Zeitsparkonto eines Arbeitnehmers neu definiert? Bisher gibt es die sog. Kann-Regelung. Nun sollte aufgrund der Forderung der Kirchengewerkschaft eine Änderung vorgenommen werden, die da heißen sollte, dass auf Wunsch des Arbeitnehmers ein entsprechendes Zeitsparkonto eingerichtet wird.
Hier ist es noch zu keiner abschließenden klärenden Regelung gekommen.

Genauso schwierig ist bis zum Redaktionsende das Thema der Eingruppierung von Heilerzieherinnen und Erzieherinnen, die in der Tätigkeit einer Heilpädagogin sind. Hier haben beide Parteien noch Klärungsbedarf, so dass dieses dann in der neu terminierten AugustSitzung 2018 weiter diskutiert wird.

Der zurzeit arbeitsreichste Part der Tarifkommission ist der KTD.
Unter dem Stichwort Pflege gab und gibt es den Ehrgeiz der Tarifvertragsparteien, neue Abteilungen in den KTD einzubauen. Geschuldet ist dies der Tatsache, dass es in vielen pflegerischen Berufen neue Berufsbezeichnungen gibt, es mehr an Zusatzqualifikationen, Neustrukturierungen und an neuen Begrifflichkeiten gibt. Auch wissen wir, dass eine höhere Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in der stationären als auch in der ambulanten Pflege sowie in Akut­Krankenhäusern notwendig ist. Hier sei das Stichwort Fachkräftemangel benannt. So hat sich die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft intensiv mit der sog. neuen Abteilung 3 als Entwurf für stationäre und ambulante Pflege auseinandergesetzt. Nach aktuellem Stand (9. April 2018) sind wir uns in 99% aller Positionen einig geworden.
Den Entwurf werden/werdet Sie/Ihr in den nächsten Wochen über unser Online-System erfahren bzw. über die nächste "Kirchengewerkschaft Info".

Wie ja schon benannt, gibt es eine Abteilung 4 Krankenhäuser.
Hier haben wir festgestellt, dass der Diskussionsbedarf besteht der einzelnen Entgeltgruppen, die dann nicht mehr E heißen, sondern Entgeltgruppe EK für K = Krankenhäuser.

Hier hat sich herauskristallisiert, dass es sowohl in der Ausbildung als auch in der Vergütung und in der Berufsbezeichnung Unterschiede gibt, die zum Teil über die Bundesländer hinweg anders refinanziert und anders anerkannt werden. Dies macht die Arbeit nicht unbedingt einfacher, weil wir nicht nur bei der Frage der einzelnen Entgeltgruppen zu diskutieren haben, sondern wir haben auch die jeweiligen Ausbildungen und den Umfang der Ausbildung zu berücksichtigen, die dann wiederum noch geprüft werden müssen, ob Hamburg oder Schleswig-Holstein anders aufgestellt sind.

Auch neue Berufsgruppen bzw. Berufsbezeichnungen werden hier einzupflegen sein. Nach Einschätzung der Tarifkommission sind wir auf einem sehr guten Weg, aber hier ist definitiv das letzte Wort noch nicht gesprochen. Hierzu können alle, die im Online-System unterwegs sind, das auf den Internetseiten oder im Newsletter verfolgen. Diejenigen, die nicht im Online-System unterwegs sind, haben die Option, sich in der Geschäftsstelle zu melden und jeweils um weitere aktuelle Informationen zu bitten oder die nächste "Kirchengewerkschaft Info" abzuwarten.


__ Hubert Baalmann,
Gewerkschaftssekretär

=> Diese Seite drucken

=> zurück zur Artikelübersicht

nach oben

home 1. |     Kirchengewerkschaft - Info 3. |     infothek 4. |     Entgelttabellen 5. |     wir über uns 6. |     Kontakt & Impressum 8. ]

Valid HTML 4.01 Transitional CSS ist valide!