Liebe Leserinnen, liebe Leser,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Tarifarbeit der Nordkirche ist dreischneidig:
1. das Thema grundsätzlich Einheitliches Arbeitsrecht der Nordkirche,
2. Pflege des Mantels KAT,
3. neue Anlagen zum KTD.
Das einheitliche Arbeitsrecht der Nordkirche wird ja schon seit Jahren hin und
her diskutiert. Es wird auf verschiedenen
Ebenen, in verschiedenen Gremien, mit
verschiedenen Experten und mit verschiedenen Entscheidungsträgern diskutiert
und dokumentiert.
Hier geht es um die Kompetenz und
Zuständigkeit der Nordsynode und der
beiden Kirchenkreise Mecklenburg bzw.
Pommern.
Kurz berichtet: Wenn die Landessynode,
gleich wie, entscheidet, müssen die beiden vorgenannten Kirchenkreise im Rahmen eines sog. Anwendungsgesetzes
noch entscheiden, ob sie das Gesetz und
die Entscheidung der Landessynode der
Nordkirche übernehmen oder ob alles
beim Alten bleibt.
So gibt es auf verschiedenen Ebenen unterschiedliche Gespräche. Das Interessanteste aus unserer gewerkschaftlichen
Sicht dürfte sein, dass es eine Arbeitsgruppe gibt, die aus den Gewerkschaften besteht, dem Arbeitgeberverband,
den Dienstnehmervertretern (Arbeitnehmer aus Mecklenburg und Pommern)
sowie den Dienstgebervertretern aus
Mecklenburg und Pommern, die sich bisher mehrere Male zusammengesetzt haben.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurde benannt, dass es Bedingungen geben
sollte, wie die Beschäftigten sich in einer tarifrechtlichen Regelung vertreten
lassen sollten.
__ So gab es die Idee der Arbeitsrechtlichen Kommission Mecklenburg und
Pommern, die dieses offensichtlich
gemeinsam erarbeitet hat, dass Mitglieder der zukünftigen tarifrechtlichen Regelung unbedingt Mitglied
der evangelischlutherischen Kirche -
hilfsweise einer ACKKirche - sein
müssen.
__ Die zweite Voraussetzung wäre aus deren Sicht, dass es ausschließlich Menschen sind, die auch bei Kirche und
Diakonie beschäftigt sind.
Des Weiteren gibt es die Idee, dass sich der
jetzige bestehende Arbeitgeberverband
neu organisiert bzw. strukturiert. Zu dem
letzten Punkt werden wir als Gewerkschaft nichts mitzureden haben, aber
auch nicht mitreden wollen. Dies muss
ausschließlich die Dienstgeberseite klären.
Interessant ist, dass die beiden ersten
Bedingungen sowohl in der Praxis als
auch in der Theorie von uns, der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord, schon
vollends umgesetzt werden. Von daher
haben wir dort keine Berührungsängste bzw. bedarf es noch nicht einmal einer Satzungsänderung.
Spannend bei dieser Frage ist aber, ob
und in welcher Form Berufsverbände
sich hier wiederfinden? In den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern wird
die Arbeitsrechtliche Kommission über
die Mitarbeitervertretungen und über
Berufsverbände besetzt. Dies findet sich
natürlich in einem Tarifvertragsmodus
nicht wieder.
Aus den Reihen der Kirchengewerkschaft
gibt es Kolleginnen und Kollegen, die
in der Arbeitsrechtlichen Kommission
sitzen, Mitglied der Kirchengewerkschaft
sind und wenn diese es wollten, im Rahmen ihrer Mitgliedschaft sich in die Tarifkommission wählen lassen könnten.
Es ist nach unserer Rechtsaufassung unstreitig, dass bei einer tarifrechtlichen
Regelung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes nur Mitglieder der Gewerkschaften bzw. die Gewerkschaften alleine die Tarifkommission und die Verhandlungsgruppe besetzen.
Wir glauben aber als Tarifkommission
und als Landesvorstand Nord der Kirchengewerkschaft, dass wir hier keine Schwierigkeiten haben werden, unsere Kolleginnen und Kollegen entsprechend zu
motivieren bzw. mit einzubinden.
Parallel zu dieser vorgenannten Arbeitsgruppe gibt es eine, die versucht, mit
einem kleinen arbeitsfähigen Kreis die
Eckpunkte für eine mögliche theoretische Zusammenlegung der KAVO und
des KATs als Mantel zu diskutieren.
Hierbei ist aber festzustellen, dass es sich
um eine Arbeitsgruppe handelt, die möglicherweise eine Argumentationsposition für eine tarifrechtliche Regelung sein
kann, wenn es denn einen gemeinsam
vorgeschlagenen Entwurf geben sollte.
Unstreitig dürfte aber auch an dieser Stelle sein, dass der eigentliche Mantel und
insbesondere die Überleitung und die
entsprechende Entgelttabelle dann von
der gewerkschaftlichen Seite als auch
von der Arbeitgeberseite (VKDA) zu verhandeln ist.
Die jetzt bestehende Arbeitsgruppe hat
in dem Sinne kein Verhandlungsmandat.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zu diesem Thema wird es nun auch in den
nächsten Monaten noch einmal hoch
spannend, weil Anfang 2019 die dann
neu gewählte Synode dieses Thema zur
Beratung und Beschlussfassung auf der
Agenda hat. So werden wir, die Kirchengewerkschaft, keiner Situation, keiner
Diskussion aus dem Wege gehen, um unsere Idee und unseren Auftrag der Kolleginnen und Kollegen für ein einheitliches Arbeitsrecht der Nordkirche zu
diskutieren.
Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft beschäftigt sich gerade intensiv mit der sog. Tarifpflege für den
KAT-Bereich. Der KAT als Kirchlicher
ArbeitnehmerinnenTarifvertrag für den verfasst kirchlichen Bereich wird aktuell
immer weiter gepflegt.
Da wir bis zum Redaktionsschluss zwar
schon Verhandlungsergebnisse haben,
die auch in einem sog. Tarifvertragsentwurf liegen, aber noch nicht unterzeichnet sind, ist alles, was nun folgt, unter
Vorbehalt.
Bei den letzten Verhandlungen wurde
z.B. über die Eingruppierung der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker gesprochen. Hier soll es eine Anpassung
auch im Kontext zu dem Bereich Mecklenburg Pommern geben, und es sollen
neue Definitionen für Kirchenmusiker
A, B und C herbeigeführt werden.
Es gab noch einige Kleinigkeiten, die
durch die Anpassung des Sozial und
Erziehungsdienstes in den Abt. 1 und 2
deutlicher formuliert werden mussten.
Eine spannende Diskussion mit den
Dienstgebern gab es über die Frage von
arbeitgebergeförderten E-Bikes. Hier
ging es um die Grundsatzfrage, ob wir
tarifrechtlich festhalten können, sollen
oder müssen, dass der Arbeitgeber auf
Wunsch des Arbeitnehmers den steuerlichen Rahmen für eine Fortbewegung
durch ein EBike inkl. privater Nutzung
erlauben soll.
Dies Thema wurde steuerrechtlich sehr
interessant diskutiert, und es hat auch
weitergedacht rentenrechtliche Auswirkungen.
Nach einigen Diskussionen hin und her
haben sich die Tarifvertragsparteien -
sprich unsere Tarifkommission und
der VKDA – darauf verständigt, eine sog.
Öffnungsklausel mit einzubauen, die den
jeweiligen Mitarbeitervertretungen und
den Dienstgebern vor Ort die Möglichkeit gibt, eine betriebsinterne individuelle Möglichkeit herbeizuführen.
Viele kennen das Problem: Sie fangen
z.B. offiziell am 1. Mai 2018 an. Da dies
aber ein Feiertag ist, beginnt die eigentlich praktische Arbeit am 2. Mai. So wäre rein rechtlich der Fall gegeben, dass
es sich um keinen vollständigen Monat
im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes
bzw. unseres Tarifvertrages handelt. Einige Arbeitgeber haben dies für sich entdeckt und daraus abgeleitet, dass es keinen Urlaubsanspruch geben würde.
Dies haben wir im Einvernehmen mit
der Arbeitgeberseite dahingehend neu
formuliert, dass ein durch Wochenende
oder Feiertag verzögerter Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der Berechnung
des Urlaubsanspruchs unschädlich ist.
Beispielhaft war hoch strittig die Frage,
ob es eine Umformulierung im Tarifvertrag geben kann, die das Zeitsparkonto eines Arbeitnehmers neu definiert?
Bisher gibt es die sog. Kann-Regelung.
Nun sollte aufgrund der Forderung der
Kirchengewerkschaft eine Änderung vorgenommen werden, die da heißen sollte, dass auf Wunsch des Arbeitnehmers
ein entsprechendes Zeitsparkonto eingerichtet wird.
Hier ist es noch zu keiner abschließenden klärenden Regelung gekommen.
Genauso schwierig ist bis zum Redaktionsende das Thema der Eingruppierung von Heilerzieherinnen und Erzieherinnen, die in der Tätigkeit einer Heilpädagogin sind. Hier haben beide Parteien noch Klärungsbedarf, so dass dieses
dann in der neu terminierten AugustSitzung 2018 weiter diskutiert wird.
Der zurzeit arbeitsreichste Part
der Tarifkommission ist der KTD.
Unter dem Stichwort Pflege gab und gibt
es den Ehrgeiz der Tarifvertragsparteien, neue Abteilungen in den KTD einzubauen. Geschuldet ist dies der Tatsache,
dass es in vielen pflegerischen Berufen
neue Berufsbezeichnungen gibt, es mehr
an Zusatzqualifikationen, Neustrukturierungen und an neuen Begrifflichkeiten
gibt. Auch wissen wir, dass eine höhere
Wertschätzung für die Kolleginnen und
Kollegen in der stationären als auch in der
ambulanten Pflege sowie in AkutKrankenhäusern notwendig ist. Hier sei das
Stichwort Fachkräftemangel benannt.
So hat sich die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft intensiv mit der sog.
neuen Abteilung 3 als Entwurf für stationäre und ambulante Pflege auseinandergesetzt. Nach aktuellem Stand (9. April
2018) sind wir uns in 99% aller Positionen einig geworden.
Den Entwurf werden/werdet Sie/Ihr in
den nächsten Wochen über unser Online-System erfahren bzw. über die nächste "Kirchengewerkschaft Info".
Wie ja schon benannt, gibt es eine Abteilung 4 Krankenhäuser.
Hier haben wir festgestellt, dass der Diskussionsbedarf besteht der einzelnen
Entgeltgruppen, die dann nicht mehr E
heißen, sondern Entgeltgruppe EK für
K = Krankenhäuser.
Hier hat sich herauskristallisiert, dass
es sowohl in der Ausbildung als auch in
der Vergütung und in der Berufsbezeichnung Unterschiede gibt, die zum Teil
über die Bundesländer hinweg anders
refinanziert und anders anerkannt werden. Dies macht die Arbeit nicht unbedingt einfacher, weil wir nicht nur bei
der Frage der einzelnen Entgeltgruppen
zu diskutieren haben, sondern wir haben
auch die jeweiligen Ausbildungen und
den Umfang der Ausbildung zu berücksichtigen, die dann wiederum noch geprüft werden müssen, ob Hamburg oder
Schleswig-Holstein anders aufgestellt
sind.
Auch neue Berufsgruppen bzw. Berufsbezeichnungen werden hier einzupflegen sein.
Nach Einschätzung der Tarifkommission sind wir auf einem sehr guten Weg,
aber hier ist definitiv das letzte Wort noch
nicht gesprochen.
Hierzu können alle, die im Online-System unterwegs sind, das auf den Internetseiten oder im Newsletter verfolgen.
Diejenigen, die nicht im Online-System unterwegs sind, haben die Option,
sich in der Geschäftsstelle zu melden
und jeweils um weitere aktuelle Informationen zu bitten oder die nächste "Kirchengewerkschaft Info" abzuwarten.
__ Hubert Baalmann,
Gewerkschaftssekretär