Am 20. und 21. April 2018 tagten die Delegierten der einzelnen Landesverbände auf der diesjährigen satzungsgemäßen Bundesdelegiertenkonferenz im
VCH-Hotel Am Schlosspark in Gotha.
Die Delegierten hatten sich auf das Thema ÖKONOMIEGEMEINWOHL verständigt - sowohl im Ganzen als auch in der Grundform, also was ist die Vision der GEMEINWOHLÖKONOMIE. So wurden als Referenten Dr. Anke Butscher und Manfred
Jotter, beide aus Hamburg, geladen.
Die Referenten führten ein mit einem
Fragebogen, aus dem eine Bewertung zwischen 0 und 10 Punkten für einzelne Bereiche der GEMEINWOHL-Matrix zu
beantworten war. Hintergrund war, dass
viele Kolleginnen und Kollegen sich noch
nicht weiter mit diesem Thema beschäftigt hatten. So sollte darüber ein Einstieg
gefunden werden.
Wenn wir über GEMEINWOHLÖKONOMIE sprechen, geht es um ein Wirtschaftssystem oder ein Wirtschaftsmodel mit Zukunft?! Es gibt eine immer
weiter steigende große Gruppe von Menschen unterschiedlicher Herkunft und
mit unterschiedlichem Background, die sich mit dem Wirtschaftssystem nicht
nur in Deutschland, sondern europaund weltweit beschäftigt.
Der Mitinitiator der GEMEINWOHL-
ÖKONOMIE-Bewegung, Christian Felber, hat in einem seiner Bücher geschrieben: "Unser jetziges Wirtschaftssystem
steht Kopf. Das Geld ist zum Selbstzweck
geworden, statt ein Mittel zu sein, für
das was wirklich zählt: Ein gutes Leben
für alle."
Herr Jotter und Frau Dr. Butscher haben
darauf aufmerksam gemacht, dass in vielen Verfassungen der politischen Länder
festgeschrieben ist, sich um das Gemeinwohl der Menschen zu kümmern. Somit geht es um die Frage, was ist denn
eine GEMEINWOHLÖKONOMIE? Sie
bezeichnet ein Wirtschaftssystem, das
auf Gemeinwohlfördernden Werten aufgebaut ist. Es geht um Veränderungshebel auf wirtschaftlichen, politischen
und gesellschaftlichen Ebenen.
Zwischen der Gesetzgebung und der Gesellschaft liegen viele einzelne Bereiche,
einzelne Teile, z.B. die einzelnen Unternehmen, unsere politischen sowie auch
religiösen Gemeinschaften. Es liegen unsere Bildungseinrichtungen dazwischen,
die sich insgesamt und gemeinsam um unsere Zivilgesellschaft bewegen. Die
GEMEINWOHLÖKONOMIE bestimmt
sich aus verschiedenen Ebenen, z.B. Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Laut einer Studie aus dem Jahre 2010, welche
die BertelsmannStiftung durchgeführt
hat, wünschen sich 88% aller Deutschen
und 90% aller Österreicher eine neue ethische Wirtschaftsordnung, die den Schutz
der Umwelt und des sozialen Ausgleichs
in der Gesellschaft stärker berücksichtigt. Dieses hört sich gut an, ist eine gute
These sowie auch eine ideologische Forderung.
So haben die Entwickler und Ideengeber
der GEMEINWOHLÖKONOMIE eine
Matrix erstellt, wobei dann jeder für sich
sowie auch die einzelnen Unternehmen
ihre eigenen Berührungspunkte überprüfen können und sollen, z.B.: Woher beziehen wir als Einzelperson, aber auch
wir als Kirchengewerkschaft unsere Produkte, unsere Dienstleistungen? Achten wir immer darauf, ob die sog. Lieferanten menschenwürdige Arbeitsplätze vorhalten? Geht es in den Einrichtungen, bei den Dienstleistern, den Unternehmen auch um Solidarität, Gerechtigkeit - oder geht es ausschließlich darum, wirtschaftliche Rendite zu erzielen?
Haben unsere Produkte eine ökologische nachhaltige nachweisbare Kette?
Sind gemäß der GEMEINWOHLÖKONOMIE die Transparenz und die Mitentscheidung der einzelnen Beschäftigten
in Unternehmen zu überprüfen?
Schauen wir einmal als Gewerkschaft auf
den Bereich der Mitarbeitenden in den Unternehmen. Hier geht es nicht nur darum, auf den bösen kapitalisierten Markt,
insbesondere den Online-Markt zu sehen, sondern auch in unsere Region, wo
wir täglich unser Brot, unsere Milch und
unseren Käse kaufen. Wie ist es hier mit
der Menschenwürde am Arbeitsplatz?
Wird dort vernünftig, insbesondere hinsichtlich von Arbeitszeiten und Entgelten mit den Beschäftigten umgegangen?
Sind z.B. im Blickwinkel der Solidarität
und Gerechtigkeit Tarifverträge an der
Tagesordnung, oder bewegen sich die Unternehmen, von denen wir etwas beziehen, ausschließlich im sog. Ersten Weg
ohne Tarifvertrag, ohne feste verbindliche unbefristete Arbeitsverträge? Wie
ist es im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit? Werden das Verhalten und die
Arbeit der Beschäftigten in Unternehmen
auch ökologisch betrachtet, oder sind dies
überhaupt keine Themen?
Natürlich dürfen wir als Gewerkschaft
nicht den Blick auf die innerbetriebliche Mitentscheidung verwehren. Durch
die Medien sowie durch unser eigenes
Handeln bleibt die Frage zu klären, ob
es Mitentscheidungsrichtlinien - sprich
Betriebsräte oder Mitarbeitervertretungseinrichtungen gibt?
Ein Bezugs und Berührungspunkt ist
das gesellschaftliche Umfeld. Wo achten
wir persönlich auf die Fragen des Sinns
und der gesellschaftlichen Wirkung unseres Tuns, unserer Dienstleistung und unserer Produkte? Achten wir dabei auch auf
die Unternehmen, wo wir unseren täglichen Einkauf und unseren Konsum erledigen? Wie verhält es sich im gesellschaftlichen Umfeld mit dem Beitrag für das
Gemeinwesen? Wird darauf geachtet, dass
viele Sachen ausschließlich und auch alle Sachen ausschließlich eine ökologische Auswirkung haben? Gibt es den sog.
ökologischen Rucksack, den wir im Blick
haben, wenn es z.B. um unsere Lebensmittel geht? Auch müssten wir uns gesellschaftlich die Frage stellen: Inwieweit wird und ist dies alles transparent
für uns? Hat der Konsument die Möglichkeit, hinter die Kulissen zu schauen? Können wir als Endverbraucher in irgendeiner Form die Auswirkungen beeinflussen?
Nach diesen Einstiegsfragen, Diskussionen und Klarstellungen zum Thema GEMEINWOHLÖKONOMIE wurde dann
in vier Arbeitsgruppen schwerpunktmäßig darüber gearbeitet, diskutiert, gestritten: Was machen wir als Gewerkschaft
damit? Wollen wir das für uns, wollen wir
das für die Gesellschaft - oder ist dies nur
eine tolle fixe Idee?
Natürlich müssen wir auch den gesunden
Blick auf die Kirche sowohl im evangelischen als auch im katholischen Bereich werfen, und zwar auf solche Themen wie Arbeitszeiten, Gleitzeiten, um
individuelle, z.B. familiäre Situationen
zu lösen. Haben wir hierfür Lösungen?
Ist dies mit Blick auf die Mitarbeitenden
menschenwürdig geregelt? Des Weiteren gehört in diese Rubrik auch alternsgerechtes Arbeiten. Können wir als Gewerkschaft z.B. fordern, dass jede diakonische oder caritative Einrichtung oder
auch die Kirchenkreise und Landeskirchen zu ihren Jahresberichten auch
Nachhaltigkeitsberichte abliefern?
Bei dem genauen Blick auf die Tätigkeiten der Geschäftsstelle wurden schon
einige Punkte erreicht. Natürlich nicht
alle und nicht die 100% aber wir stellen
fest, dass seit längerer Zeit bei den Lieferanten, z.B. bei Strom, auf Nachhaltigkeit geachtet wird. Bei den Mengen an
Papier, die in der Geschäftsstelle verarbeitet werden, wird auch Nachhaltigkeit
geachtet. Fast alle Produkte, die wir im Bereich der Printmedien herausgeben, lassen wir in Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen produzieren. Auch haben
wir im Laufe der letzten Jahre seitens der
Geschäftsstelle immer darauf geachtet,
dass unsere Highend-Geräte wie PCs,
Drucker, Kopierer, Fax mit wenig Strom
auskommen sowie gar keine bzw. extrem
wenig Schadstoffe ausstoßen.
Das ist unser kleiner Beitrag, den wir
bisher liefern.
Auch arbeitsrechtlich ist die Geschäftsstelle mit einer hohen Punktzahl versehen, da alle Beschäftigten tarifgebunden
sind. Dies wurde dann in dem anschließenden Plenum noch einmal ausgewertet.
Nach dem sehr intensiven und diskussionsfreudigen Nachmittag ging es dann
in die verdiente Abendruhe, wobei aber
durchaus in vielen Köpfen noch weitergedacht und weiterdiskutiert worden ist.
Am Samstag hatte sich das Plenum gemäß der Einladung des Bundesvorstandes mit verschiedenen Regularien zu
beschäftigen. Nachdem die Tagesordnung sowie das Protokoll der Bundesdelegiertenkonferenz aus Mai 2017 beschlossen worden waren, begann der Bundesvorsitzende Ralf Reschke mit seinem
Bericht. Er berichtete von der Mitgliederentwicklung zur Zusammenarbeit mit
dem ZKD. Der ZKD ist die Berufsgemeinschaft "Zentralverband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen
der katholischen Kirche Deutschlands
e.V.". Dieser hat seinen Sitz in Köln. Der
ZKD und die Kirchengewerkschaft haben vor zwei Jahren das erste Mal gemeinsam die Standbesetzung auf dem Katholikentag in Leipzig durchgeführt. Dies
wurde jetzt 2018 in Münster wiederholt Zwischenzeitlich hatte es, so Ralf Reschke, verschiedene Berührungspunkte/
Treffen gegeben, wo es um Gemeinsamkeiten ging und auch um Klärung, was
uns trennt, um daraus Perspektiven zu
entwickeln, ob und in welcher Form es
möglicherweise weitere Zusammenarbeit gibt.
Ein weiteres Thema im Bundesvorstand
waren mögliche Strukturveränderungen.
Hier ging es um die innergewerkschaftliche Diskussion, ob wir unsere Landesverbände neu organisieren müssten, ob
wir weitergehende Strukturen schaffen
müssten oder ob unsere Strukturen so
reichen. Erreichen wir damit neue Mitglieder, insbesondere in den Regionen,
in denen es zurzeit noch keine aktuelle
Arbeit in Landesverbänden gibt?
Seitens des Bundesvorstandes wurde
berichtet, dass der evangelische Kirchentag 2017 in Berlin auf dem Markt
der Möglichkeiten unsere Arbeit vorgestellt hat. Hier haben viele gute Gesprä
che stattgefunden.
Darüber hinaus hat sich der Bundesvorstand intensiv mit der Frage beschäftigt,
ob wir, die Kirchengewerkschaft Bundesebene und ihre Landesverbände, uns
an der Arbeitsrechtsregelung der Diakonie Deutschland in der ARK beteiligen wollen? In allen Landesverbänden,
auch wenn sie in ihrer regionalen ARK
oder ADK sind, ist die Kirchengewerkschaft derzeit nicht bereit, als Gewerkschaft die Plätze zu besetzen.
Lobend wurde erwähnt, dass unsere Aktion zur Bundestagswahl 2017 in der
Öffentlichkeit sowie bei den Mitgliedern
großen Anklang gefunden hat. Der Bundesvorstand hatte allen Parteien, die sich
zur Wahl gestellt hatten, fünf Fragen zukommen lassen, die dann auf unseren
Internetseiten veröffentlicht wurden sowie die jeweilige parteipolitische Stellungnahme dazu. Hier wurde viel darauf zugegriffen, und es hat auch viel
Diskussion vor Ort zu den einzelnen
politischen Aussagen gegeben.
Unter TOP 7.2 berichtete dann Wolfgang
Lenssen aus dem Landesverband Baden,
dass in der 17. KW ihre Landesversammlung stattfinden würde. Hier würde es
einerseits um die Vorstandswahlen gehen sowie um die konkrete Arbeit in der
Arbeitsrechten Kommission der evangelischen Kirche Baden. Vor Ort, so berichtete Wolfgang Lenssen, gäbe es viele individuelle Anrufe zu unterschiedlichen Rechtsfragen.
Nach diesem Bericht ergriff dann der Landesvorsitzende aus Hessen, Burkhard
Schops, das Wort und teilte mit, dass sich,
nach einer basisdemokratischen Abfrage, der Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft nun aktiv mit zwei ordentlichen Mitgliedern an der Arbeitsrechtlichen Kommission beteiligen wird.
Parallel dazu hat der vkm aus HessenNassau seine Teilnahme an der ARK zugesagt. Die konstituierende Sitzung folge noch, so dass dann abzuwarten wäre,
welche gemeinsamen Ziele die Gewerkschaft und der Verband verfolgen können.
Darüber hinaus hat sich der Landesverband mit einer neuen Satzung bedacht.
Auch wurden proportional viele neue
Mitglieder gewonnen. Aktiv hat sich der
Landesverband bei der Arbeitsrechtsregelungsordnung des Diakonischen Werkes Hessen beteiligt. So konnte dann auch
aufgrund der bereits vorgenannten Entscheidung der Landesverband sich an
der Arbeitsrechtsregelung beteiligen.
Innerhalb des Landesverbandes, so Burkhard Schops, gab es dann den Wunsch
eines arbeitsrechtlichen Ausschusses.
Die Idee, die dahintersteht ist, dass nicht
nur die zwei ordentlichen und die zwei
stellvertretenden Mitglieder in der ARK,
sondern der gesamte Landesverband sich
durch seine Mitglieder aktiv an der Entwicklung, an der Gestaltung und an der
Zukunft eines Arbeitsrechts der Diakonie
Hessen beteiligen kann.
Der Landesverband Nord wurde seitens
der Moderation unter 7.4 aufgefordert,
seinen Bericht vorzutragen. Die Landesvorsitzende Ursula Einsiedler berichtete, dass auf dem letzten Verbandstag im
Jahre 2017 schwerpunktmäßig das Thema Gesundheitsschutz, Gesundheitsmanagement behandelt worden ist. Der
eigentliche inhaltliche Schwerpunkt ist
zurzeit das einheitliche Arbeitsrecht der
Nordkirche. Auch wenn man verfolgt, dass
die Nordkirche seit sechs Jahren in ihrer
jetzigen Form besteht, ist alles geregelt
bis auf das einheitliche Arbeitsrecht. Streitig gestellt ist, ob die Synodalen der Nordkirche sich im Jahr 2019 dann durch Kirchengesetzgebung auf ein einheitliches,
tarifrechtliches Gesetzgebungsverfahren
einigen können? Der Landesvorstand
und einige Kollegen der Tarifkommission sind regelmäßig auf den synodalen
Sitzungen, um dort mit den Entscheidungsträgern konkret zu debattieren.
Des Weiteren ist ein Schwerpunkt die
Mitgliederentwicklung bzw. die Mitgliederwerbung. Hier hat sich eine eigene
Arbeitsgruppe gebildet, die mit Professionellen nach Lösungen, Wegen und
Umsetzbarkeit sucht.
In der Reihenfolge als letzter Landesverband hatte dann WeserEms das Wort.
Auch hier hat zwischenzeitlich die Mitgliederversammlung stattgefunden. Das
Schwerpunktthema war die mögliche
Neugründung eines KitaVerbandes im
Bereich der Konföderation. Auch das Thema Mitgliedergewinnung ist ein aktives, großes Thema im Landesverband.
So wurde viel Infomaterial versandt und
auf verschiedenen Mitarbeiterversammlungen die Kirchengewerkschaft vorgestellt.
Auch im Bereich des Landesverbandes
WeserEms nimmt diese mit einem ordentlichen Sitz an der Arbeitsund Dienstrechtskommission der Konföderation
Niedersachsen teil. Die Kollegen der ADK
aus dem Landesverband geben regelmäßig weitere Informationen über einen
Newsletter heraus.
Nach diesen Wortbeiträgen aus WeserEms wurde dann die Syndikusrechtsanwältin, Frau Silvia Schmidbauer, um
ihren Bericht gebeten. Anhand einer
Grafik wurde noch einmal deutlich von
Frau Schmidbauer vorgestellt, dass die Zahl der Rechtsberatungen im Vergleichsjahr 2017 wieder gestiegen ist. Dies einerseits im Bereich der individualrechtlichen Fragen, aber auffällig sind auch
die Rechtsproblematik und die Rechtsfragen im Kollektivrecht (in Streitigkeiten aus den mitarbeitervertretungsrechtlichen Belangen). Da nicht alles so einfach auch in der ersten Instanz zu lösen
sei, gab es Entscheidungen, die im Kirchengerichtshof anhängig waren und
dort auch entschieden worden sind.
Seitens der Geschäftsstelle wurde unter
dem Punkt 7.7 über die aktuelle Arbeit
sowie anhand statistischer Zahlen den
Delegierten vorgetragen.
Nach einer kurzen Pause rief die Tagungsleitung zum TOP Mitgliederwerbung auf.
Aus den einzelnen Landesverbänden
wurden den Delegierten dann die unterschiedlichen Herangehensweisen,
die unterschiedlichen Aktivitäten vorgetragen. Durch die professionelle Begleitung innerhalb des Landesverbandes
Hessen wurde über Mitgliederwerbung,
deren Nachhaltigkeit eine Kontinuität
sowie die langfristige Bindung von Beschäftigten im Bereich der evangelischen,
katholischen Kirche, Diakonie und Caritas berichtet und diskutiert.
Ein wichtiger Bestandteil, so waren sich
alle Delegierten einig, ist die Mitgliederpflege. Ebenso ist zu überprüfen, ob das
sog. "Kopfgeld" für Werber in der Form
so noch zeitgemäß ist?
Aus dem Landesverband Hessen wurde
mitgeteilt, dass zurzeit darüber nachgedacht und geplant wird, einen sog. "Roadtrip" zu initiieren, was bedeutet: Gewerkschaftskollegen reisen im Bereich der
Diakonie Hessen von Einrichtung zu
Einrichtung, stellen sich vor, diskutieren mit den Kollegen über ihre Bedürfnisse, ihre Sorgen und ihre Wünsche.
Weiterhin gab es im Rahmen eines Brainstormings noch einmal die Idee, anders
Werbung zu machen, wie z.B. durch einen Imagefilm für die sozialen Netzwerke sowie Werbung in speziellen Fachzeitschriften zu schalten.
Der Gewerkschaftssekretär und Geschäftsführer erläuterte dann die Finanzsituation. Im Geschäftszeitraum 2016
und auch 2017 (wir haben immer einen
Doppelhaushalt) wurden im operativen
Geschäft positive Zahlen geschrieben.
Einige Wochen vor der Bundesdelegiertenkonferenz hatten sich die Kassenprü
fer in der Geschäftsstelle eingefunden,
um die Kassenprüfung gemäß Satzung
vorzunehmen. Der Bericht der Kassenprüfung wurde unter dem TOP 10 vorgestellt, ein positives Ergebnis attestiert
und den Kolleginnen in der Geschäftsstelle ein DANK für die umfangreiche
vertrauensvolle Arbeit ausgesprochen.
Entsprechend der Regularien kam der
Antrag unter dem TOP 11 Entlastung
des Vorstandes für das Jahr 2017. Einstimmig wurde dann bei Enthaltung
des Bundesvorstandes, der den Haushalt zu verantworten hat, die Entlastung ins Protokoll geschrieben.
Die Mitglieder des Bundesvorstandes
hatten für das Kalenderjahr 2018 und
2019 einen neuen Haushaltsentwurf vorgelegt, der dann den Delegierten vorgestellt und erläutert wurde. Nach verschiedenen kleineren Diskussionen und Rückfragen wurde dann dieser Doppelhaushalt einstimmig beschlossen.
Mit Spannung erwartet wurde der TOP
12, in dem die einzelnen Landesverbände ihre Anträge an die Bundesdelegiertenkonferenz zu richten hatten. Die
form und fristgerechten Anträge 1) bis
3) wurden gemeinsam diskutiert, da sie
sich in der Sache nicht viel unterschieden.
Es ging um die Frage der Zuordnung
von Mitgliedern, die Umbenennung
der verschiedenen Landesverbände sowie die Mitgliederentwicklung.
Der Bundesvorstand erhielt aus der Diskussion heraus den Auftrag, sich noch
einmal intensiver mit der Frage der Zuordnung und Umbenennung zu beschäftigen, so dass die nächsten Monate für
eine weitergehende konkrete Diskussion sorgen sollen, so dass vielleicht, wahrscheinlich die Bundesdelegiertenkonferenz 2019 sich abschließend damit beschäftigen und eine Beschlussvorlage erstellt werden sollte.
Der Bundesvorstand hat darüber hinaus
dann unter dem TOP 13 mitgeteilt, dass
sich die Kirchengewerkschaft um einen
Stand auf dem Kirchentag 2019 in Dortmund bemühen wird. So würden wir
dann auf dem Markt der Möglichkeiten
hoffentlich einen Stand erhalten.
Aufgrund der Verschiebung der Tagesordnung kam der neue TOP 14 "Kirchengewerkschaft Info" auf die Tagesdiskussion. Der Kollege Vullriede hat in die Problematik und die Thematik eingeführt.
Innerhalb des Bundesvorstandes sowie
in vereinzelten Landesverbänden wird
darüber diskutiert, ob die "Kirchengewerkschaft Info" in dem Umfang/in der
Form noch zeitgemäß ist oder ob sich
die Kirchengewerkschaft insgesamt in
ihren Publikationen neu aufstellen muss,
z.B. ausschließlich online, oder ob die
Landesverbände als Delegierte lieber ausschließlich die OnlineVersion hätten
oder von beiden etwas? Auch hierzu wurde intensiv und kontrovers diskutiert.
Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass
wir mit unserer "Kirchengewerkschaft
Info" sowohl im Print als auch im Online-Bereich publizieren.
Somit sind für die nächste Bundesdelegiertenkonferenz, die voraussichtlich
Anfang Mai 2019 stattfinden wird, verschiedene Aufgaben und Themen bereits heute klar.
Mit einem besonderen Dank für das engagierte Diskutieren, Nachdenken, Anregen wünschte der Bundesvorsitzende
ein schönes Restwochenende und eine
gute Heimreise.
__ Hubert Baalmann,
Gewerkschaftssekretär