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Info 2018-2

Bundesdelegiertenkonferenz in Gotha

Am 20. und 21. April 2018 tagten die Delegierten der einzelnen Landesverbände auf der diesjährigen satzungsgemäßen Bundesdelegiertenkonferenz im VCH-Hotel Am Schlosspark in Gotha.

Die Delegierten hatten sich auf das Thema ÖKONOMIEGEMEINWOHL verständigt - sowohl im Ganzen als auch in der Grundform, also was ist die Vision der GEMEINWOHLÖKONOMIE. So wurden als Referenten Dr. Anke Butscher und Manfred Jotter, beide aus Hamburg, geladen.

Die Referenten führten ein mit einem Fragebogen, aus dem eine Bewertung zwischen 0 und 10 Punkten für einzelne Bereiche der GEMEINWOHL-Matrix zu beantworten war. Hintergrund war, dass viele Kolleginnen und Kollegen sich noch nicht weiter mit diesem Thema beschäftigt hatten. So sollte darüber ein Einstieg gefunden werden.

Wenn wir über GEMEINWOHLÖKONOMIE sprechen, geht es um ein Wirtschaftssystem oder ein Wirtschaftsmodel mit Zukunft?! Es gibt eine immer weiter steigende große Gruppe von Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichem Background, die sich mit dem Wirtschaftssystem nicht nur in Deutschland, sondern europaund weltweit beschäftigt.
Der Mitinitiator der GEMEINWOHL- ÖKONOMIE-Bewegung, Christian Felber, hat in einem seiner Bücher geschrieben: "Unser jetziges Wirtschaftssystem steht Kopf. Das Geld ist zum Selbstzweck geworden, statt ein Mittel zu sein, für das was wirklich zählt: Ein gutes Leben für alle."

Herr Jotter und Frau Dr. Butscher haben darauf aufmerksam gemacht, dass in vielen Verfassungen der politischen Länder festgeschrieben ist, sich um das Gemeinwohl der Menschen zu kümmern. Somit geht es um die Frage, was ist denn eine GEMEINWOHLÖKONOMIE? Sie bezeichnet ein Wirtschaftssystem, das auf Gemeinwohl­fördernden Werten aufgebaut ist. Es geht um Veränderungshebel auf wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Ebenen.

Zwischen der Gesetzgebung und der Gesellschaft liegen viele einzelne Bereiche, einzelne Teile, z.B. die einzelnen Unternehmen, unsere politischen sowie auch religiösen Gemeinschaften. Es liegen unsere Bildungseinrichtungen dazwischen, die sich insgesamt und gemeinsam um unsere Zivilgesellschaft bewegen. Die GEMEINWOHLÖKONOMIE bestimmt sich aus verschiedenen Ebenen, z.B. Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Laut einer Studie aus dem Jahre 2010, welche die Bertelsmann­Stiftung durchgeführt hat, wünschen sich 88% aller Deutschen und 90% aller Österreicher eine neue ethische Wirtschaftsordnung, die den Schutz der Umwelt und des sozialen Ausgleichs in der Gesellschaft stärker berücksichtigt. Dieses hört sich gut an, ist eine gute These sowie auch eine ideologische Forderung.

So haben die Entwickler und Ideengeber der GEMEINWOHLÖKONOMIE eine Matrix erstellt, wobei dann jeder für sich sowie auch die einzelnen Unternehmen ihre eigenen Berührungspunkte überprüfen können und sollen, z.B.: Woher beziehen wir als Einzelperson, aber auch wir als Kirchengewerkschaft unsere Produkte, unsere Dienstleistungen? Achten wir immer darauf, ob die sog. Lieferanten menschenwürdige Arbeitsplätze vorhalten? Geht es in den Einrichtungen, bei den Dienstleistern, den Unternehmen auch um Solidarität, Gerechtigkeit - oder geht es ausschließlich darum, wirtschaftliche Rendite zu erzielen? Haben unsere Produkte eine ökologische nachhaltige nachweisbare Kette? Sind gemäß der GEMEINWOHLÖKONOMIE die Transparenz und die Mitentscheidung der einzelnen Beschäftigten in Unternehmen zu überprüfen?

Schauen wir einmal als Gewerkschaft auf den Bereich der Mitarbeitenden in den Unternehmen. Hier geht es nicht nur darum, auf den bösen kapitalisierten Markt, insbesondere den Online-Markt zu sehen, sondern auch in unsere Region, wo wir täglich unser Brot, unsere Milch und unseren Käse kaufen. Wie ist es hier mit der Menschenwürde am Arbeitsplatz? Wird dort vernünftig, insbesondere hinsichtlich von Arbeitszeiten und Entgelten mit den Beschäftigten umgegangen? Sind z.B. im Blickwinkel der Solidarität und Gerechtigkeit Tarifverträge an der Tagesordnung, oder bewegen sich die Unternehmen, von denen wir etwas beziehen, ausschließlich im sog. Ersten Weg ohne Tarifvertrag, ohne feste verbindliche unbefristete Arbeitsverträge? Wie ist es im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit? Werden das Verhalten und die Arbeit der Beschäftigten in Unternehmen auch ökologisch betrachtet, oder sind dies überhaupt keine Themen?

Natürlich dürfen wir als Gewerkschaft nicht den Blick auf die innerbetriebliche Mitentscheidung verwehren. Durch die Medien sowie durch unser eigenes Handeln bleibt die Frage zu klären, ob es Mitentscheidungsrichtlinien - sprich Betriebsräte oder Mitarbeitervertretungseinrichtungen gibt?

Ein Bezugs­ und Berührungspunkt ist das gesellschaftliche Umfeld. Wo achten wir persönlich auf die Fragen des Sinns und der gesellschaftlichen Wirkung unseres Tuns, unserer Dienstleistung und unserer Produkte? Achten wir dabei auch auf die Unternehmen, wo wir unseren täglichen Einkauf und unseren Konsum erledigen? Wie verhält es sich im gesellschaftlichen Umfeld mit dem Beitrag für das Gemeinwesen? Wird darauf geachtet, dass viele Sachen ausschließlich und auch alle Sachen ausschließlich eine ökologische Auswirkung haben? Gibt es den sog. ökologischen Rucksack, den wir im Blick haben, wenn es z.B. um unsere Lebensmittel geht? Auch müssten wir uns gesellschaftlich die Frage stellen: Inwieweit wird und ist dies alles transparent für uns? Hat der Konsument die Möglichkeit, hinter die Kulissen zu schauen? Können wir als Endverbraucher in irgendeiner Form die Auswirkungen beeinflussen?

Nach diesen Einstiegsfragen, Diskussionen und Klarstellungen zum Thema GEMEINWOHLÖKONOMIE wurde dann in vier Arbeitsgruppen schwerpunktmäßig darüber gearbeitet, diskutiert, gestritten: Was machen wir als Gewerkschaft damit? Wollen wir das für uns, wollen wir das für die Gesellschaft - oder ist dies nur eine tolle fixe Idee?

Natürlich müssen wir auch den gesunden Blick auf die Kirche sowohl im evangelischen als auch im katholischen Bereich werfen, und zwar auf solche Themen wie Arbeitszeiten, Gleitzeiten, um individuelle, z.B. familiäre Situationen zu lösen. Haben wir hierfür Lösungen? Ist dies mit Blick auf die Mitarbeitenden menschenwürdig geregelt? Des Weiteren gehört in diese Rubrik auch alternsgerechtes Arbeiten. Können wir als Gewerkschaft z.B. fordern, dass jede diakonische oder caritative Einrichtung oder auch die Kirchenkreise und Landeskirchen zu ihren Jahresberichten auch Nachhaltigkeitsberichte abliefern?

Bei dem genauen Blick auf die Tätigkeiten der Geschäftsstelle wurden schon einige Punkte erreicht. Natürlich nicht alle und nicht die 100% aber wir stellen fest, dass seit längerer Zeit bei den Lieferanten, z.B. bei Strom, auf Nachhaltigkeit geachtet wird. Bei den Mengen an Papier, die in der Geschäftsstelle verarbeitet werden, wird auch Nachhaltigkeit geachtet. Fast alle Produkte, die wir im Bereich der Printmedien herausgeben, lassen wir in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen produzieren. Auch haben wir im Laufe der letzten Jahre seitens der Geschäftsstelle immer darauf geachtet, dass unsere Highend-Geräte wie PCs, Drucker, Kopierer, Fax mit wenig Strom auskommen sowie gar keine bzw. extrem wenig Schadstoffe ausstoßen.
Das ist unser kleiner Beitrag, den wir bisher liefern.

Auch arbeitsrechtlich ist die Geschäftsstelle mit einer hohen Punktzahl versehen, da alle Beschäftigten tarifgebunden sind. Dies wurde dann in dem anschließenden Plenum noch einmal ausgewertet.

Nach dem sehr intensiven und diskussionsfreudigen Nachmittag ging es dann in die verdiente Abendruhe, wobei aber durchaus in vielen Köpfen noch weitergedacht und weiterdiskutiert worden ist.

Am Samstag hatte sich das Plenum gemäß der Einladung des Bundesvorstandes mit verschiedenen Regularien zu beschäftigen. Nachdem die Tagesordnung sowie das Protokoll der Bundesdelegiertenkonferenz aus Mai 2017 beschlossen worden waren, begann der Bundesvorsitzende Ralf Reschke mit seinem Bericht. Er berichtete von der Mitgliederentwicklung zur Zusammenarbeit mit dem ZKD. Der ZKD ist die Berufsgemeinschaft "Zentralverband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche Deutschlands e.V.". Dieser hat seinen Sitz in Köln. Der ZKD und die Kirchengewerkschaft haben vor zwei Jahren das erste Mal gemeinsam die Standbesetzung auf dem Katholikentag in Leipzig durchgeführt. Dies wurde jetzt 2018 in Münster wiederholt Zwischenzeitlich hatte es, so Ralf Reschke, verschiedene Berührungspunkte/ Treffen gegeben, wo es um Gemeinsamkeiten ging und auch um Klärung, was uns trennt, um daraus Perspektiven zu entwickeln, ob und in welcher Form es möglicherweise weitere Zusammenarbeit gibt.

Ein weiteres Thema im Bundesvorstand waren mögliche Strukturveränderungen. Hier ging es um die innergewerkschaftliche Diskussion, ob wir unsere Landesverbände neu organisieren müssten, ob wir weitergehende Strukturen schaffen müssten oder ob unsere Strukturen so reichen. Erreichen wir damit neue Mitglieder, insbesondere in den Regionen, in denen es zurzeit noch keine aktuelle Arbeit in Landesverbänden gibt?

Seitens des Bundesvorstandes wurde berichtet, dass der evangelische Kirchentag 2017 in Berlin auf dem Markt der Möglichkeiten unsere Arbeit vorgestellt hat. Hier haben viele gute Gesprä­ che stattgefunden.

Darüber hinaus hat sich der Bundesvorstand intensiv mit der Frage beschäftigt, ob wir, die Kirchengewerkschaft Bundesebene und ihre Landesverbände, uns an der Arbeitsrechtsregelung der Diakonie Deutschland in der ARK beteiligen wollen? In allen Landesverbänden, auch wenn sie in ihrer regionalen ARK oder ADK sind, ist die Kirchengewerkschaft derzeit nicht bereit, als Gewerkschaft die Plätze zu besetzen.

Lobend wurde erwähnt, dass unsere Aktion zur Bundestagswahl 2017 in der Öffentlichkeit sowie bei den Mitgliedern großen Anklang gefunden hat. Der Bundesvorstand hatte allen Parteien, die sich zur Wahl gestellt hatten, fünf Fragen zukommen lassen, die dann auf unseren Internetseiten veröffentlicht wurden sowie die jeweilige parteipolitische Stellungnahme dazu. Hier wurde viel darauf zugegriffen, und es hat auch viel Diskussion vor Ort zu den einzelnen politischen Aussagen gegeben.

Unter TOP 7.2 berichtete dann Wolfgang Lenssen aus dem Landesverband Baden, dass in der 17. KW ihre Landesversammlung stattfinden würde. Hier würde es einerseits um die Vorstandswahlen gehen sowie um die konkrete Arbeit in der Arbeitsrechten Kommission der evangelischen Kirche Baden. Vor Ort, so berichtete Wolfgang Lenssen, gäbe es viele individuelle Anrufe zu unterschiedlichen Rechtsfragen.

Nach diesem Bericht ergriff dann der Landesvorsitzende aus Hessen, Burkhard Schops, das Wort und teilte mit, dass sich, nach einer basisdemokratischen Abfrage, der Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft nun aktiv mit zwei ordentlichen Mitgliedern an der Arbeitsrechtlichen Kommission beteiligen wird. Parallel dazu hat der vkm aus HessenNassau seine Teilnahme an der ARK zugesagt. Die konstituierende Sitzung folge noch, so dass dann abzuwarten wäre, welche gemeinsamen Ziele die Gewerkschaft und der Verband verfolgen können.

Darüber hinaus hat sich der Landesverband mit einer neuen Satzung bedacht. Auch wurden proportional viele neue Mitglieder gewonnen. Aktiv hat sich der Landesverband bei der Arbeitsrechtsregelungsordnung des Diakonischen Werkes Hessen beteiligt. So konnte dann auch aufgrund der bereits vorgenannten Entscheidung der Landesverband sich an der Arbeitsrechtsregelung beteiligen.

Innerhalb des Landesverbandes, so Burkhard Schops, gab es dann den Wunsch eines arbeitsrechtlichen Ausschusses. Die Idee, die dahintersteht ist, dass nicht nur die zwei ordentlichen und die zwei stellvertretenden Mitglieder in der ARK, sondern der gesamte Landesverband sich durch seine Mitglieder aktiv an der Entwicklung, an der Gestaltung und an der Zukunft eines Arbeitsrechts der Diakonie Hessen beteiligen kann.

Der Landesverband Nord wurde seitens der Moderation unter 7.4 aufgefordert, seinen Bericht vorzutragen. Die Landesvorsitzende Ursula Einsiedler berichtete, dass auf dem letzten Verbandstag im Jahre 2017 schwerpunktmäßig das Thema Gesundheitsschutz, Gesundheitsmanagement behandelt worden ist. Der eigentliche inhaltliche Schwerpunkt ist zurzeit das einheitliche Arbeitsrecht der Nordkirche. Auch wenn man verfolgt, dass die Nordkirche seit sechs Jahren in ihrer jetzigen Form besteht, ist alles geregelt bis auf das einheitliche Arbeitsrecht. Streitig gestellt ist, ob die Synodalen der Nordkirche sich im Jahr 2019 dann durch Kirchengesetzgebung auf ein einheitliches, tarifrechtliches Gesetzgebungsverfahren einigen können? Der Landesvorstand und einige Kollegen der Tarifkommission sind regelmäßig auf den synodalen Sitzungen, um dort mit den Entscheidungsträgern konkret zu debattieren.

Des Weiteren ist ein Schwerpunkt die Mitgliederentwicklung bzw. die Mitgliederwerbung. Hier hat sich eine eigene Arbeitsgruppe gebildet, die mit Professionellen nach Lösungen, Wegen und Umsetzbarkeit sucht.

In der Reihenfolge als letzter Landesverband hatte dann Weser­Ems das Wort. Auch hier hat zwischenzeitlich die Mitgliederversammlung stattgefunden. Das Schwerpunktthema war die mögliche Neugründung eines Kita­Verbandes im Bereich der Konföderation. Auch das Thema Mitgliedergewinnung ist ein aktives, großes Thema im Landesverband. So wurde viel Infomaterial versandt und auf verschiedenen Mitarbeiterversammlungen die Kirchengewerkschaft vorgestellt.

Auch im Bereich des Landesverbandes Weser­Ems nimmt diese mit einem ordentlichen Sitz an der Arbeits­und Dienstrechtskommission der Konföderation Niedersachsen teil. Die Kollegen der ADK aus dem Landesverband geben regelmäßig weitere Informationen über einen Newsletter heraus.

Nach diesen Wortbeiträgen aus WeserEms wurde dann die Syndikusrechtsanwältin, Frau Silvia Schmidbauer, um ihren Bericht gebeten. Anhand einer Grafik wurde noch einmal deutlich von Frau Schmidbauer vorgestellt, dass die Zahl der Rechtsberatungen im Vergleichsjahr 2017 wieder gestiegen ist. Dies einerseits im Bereich der individualrechtlichen Fragen, aber auffällig sind auch die Rechtsproblematik und die Rechtsfragen im Kollektivrecht (in Streitigkeiten aus den mitarbeitervertretungsrechtlichen Belangen). Da nicht alles so einfach auch in der ersten Instanz zu lösen sei, gab es Entscheidungen, die im Kirchengerichtshof anhängig waren und dort auch entschieden worden sind.

Seitens der Geschäftsstelle wurde unter dem Punkt 7.7 über die aktuelle Arbeit sowie anhand statistischer Zahlen den Delegierten vorgetragen.

Nach einer kurzen Pause rief die Tagungsleitung zum TOP Mitgliederwerbung auf.
Aus den einzelnen Landesverbänden wurden den Delegierten dann die unterschiedlichen Herangehensweisen, die unterschiedlichen Aktivitäten vorgetragen. Durch die professionelle Begleitung innerhalb des Landesverbandes Hessen wurde über Mitgliederwerbung, deren Nachhaltigkeit eine Kontinuität sowie die langfristige Bindung von Beschäftigten im Bereich der evangelischen, katholischen Kirche, Diakonie und Caritas berichtet und diskutiert.
Ein wichtiger Bestandteil, so waren sich alle Delegierten einig, ist die Mitgliederpflege. Ebenso ist zu überprüfen, ob das sog. "Kopfgeld" für Werber in der Form so noch zeitgemäß ist?

Aus dem Landesverband Hessen wurde mitgeteilt, dass zurzeit darüber nachgedacht und geplant wird, einen sog. "Roadtrip" zu initiieren, was bedeutet: Gewerkschaftskollegen reisen im Bereich der Diakonie Hessen von Einrichtung zu Einrichtung, stellen sich vor, diskutieren mit den Kollegen über ihre Bedürfnisse, ihre Sorgen und ihre Wünsche. Weiterhin gab es im Rahmen eines Brainstormings noch einmal die Idee, anders Werbung zu machen, wie z.B. durch einen Imagefilm für die sozialen Netzwerke sowie Werbung in speziellen Fachzeitschriften zu schalten.

Der Gewerkschaftssekretär und Geschäftsführer erläuterte dann die Finanzsituation. Im Geschäftszeitraum 2016 und auch 2017 (wir haben immer einen Doppelhaushalt) wurden im operativen Geschäft positive Zahlen geschrieben. Einige Wochen vor der Bundesdelegiertenkonferenz hatten sich die Kassenprü­ fer in der Geschäftsstelle eingefunden, um die Kassenprüfung gemäß Satzung vorzunehmen. Der Bericht der Kassenprüfung wurde unter dem TOP 10 vorgestellt, ein positives Ergebnis attestiert und den Kolleginnen in der Geschäftsstelle ein DANK für die umfangreiche vertrauensvolle Arbeit ausgesprochen.

Entsprechend der Regularien kam der Antrag unter dem TOP 11 Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2017. Einstimmig wurde dann bei Enthaltung des Bundesvorstandes, der den Haushalt zu verantworten hat, die Entlastung ins Protokoll geschrieben.

Die Mitglieder des Bundesvorstandes hatten für das Kalenderjahr 2018 und 2019 einen neuen Haushaltsentwurf vorgelegt, der dann den Delegierten vorgestellt und erläutert wurde. Nach verschiedenen kleineren Diskussionen und Rückfragen wurde dann dieser Doppelhaushalt einstimmig beschlossen.

Mit Spannung erwartet wurde der TOP 12, in dem die einzelnen Landesverbände ihre Anträge an die Bundesdelegiertenkonferenz zu richten hatten. Die form­ und fristgerechten Anträge 1) bis 3) wurden gemeinsam diskutiert, da sie sich in der Sache nicht viel unterschieden.

Es ging um die Frage der Zuordnung von Mitgliedern, die Umbenennung der verschiedenen Landesverbände sowie die Mitgliederentwicklung.

Der Bundesvorstand erhielt aus der Diskussion heraus den Auftrag, sich noch einmal intensiver mit der Frage der Zuordnung und Umbenennung zu beschäftigen, so dass die nächsten Monate für eine weitergehende konkrete Diskussion sorgen sollen, so dass vielleicht, wahrscheinlich die Bundesdelegiertenkonferenz 2019 sich abschließend damit beschäftigen und eine Beschlussvorlage erstellt werden sollte.

Der Bundesvorstand hat darüber hinaus dann unter dem TOP 13 mitgeteilt, dass sich die Kirchengewerkschaft um einen Stand auf dem Kirchentag 2019 in Dortmund bemühen wird. So würden wir dann auf dem Markt der Möglichkeiten hoffentlich einen Stand erhalten.

Aufgrund der Verschiebung der Tagesordnung kam der neue TOP 14 "Kirchengewerkschaft Info" auf die Tagesdiskussion. Der Kollege Vullriede hat in die Problematik und die Thematik eingeführt. Innerhalb des Bundesvorstandes sowie in vereinzelten Landesverbänden wird darüber diskutiert, ob die "Kirchengewerkschaft Info" in dem Umfang/in der Form noch zeitgemäß ist oder ob sich die Kirchengewerkschaft insgesamt in ihren Publikationen neu aufstellen muss, z.B. ausschließlich online, oder ob die Landesverbände als Delegierte lieber ausschließlich die Online­Version hätten oder von beiden etwas? Auch hierzu wurde intensiv und kontrovers diskutiert. Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass wir mit unserer "Kirchengewerkschaft Info" sowohl im Print­ als auch im Online-Bereich publizieren.

Somit sind für die nächste Bundesdelegiertenkonferenz, die voraussichtlich Anfang Mai 2019 stattfinden wird, verschiedene Aufgaben und Themen bereits heute klar.

Mit einem besonderen Dank für das engagierte Diskutieren, Nachdenken, Anregen wünschte der Bundesvorsitzende ein schönes Restwochenende und eine gute Heimreise.



__ Hubert Baalmann,
Gewerkschaftssekretär

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