Konstituierung der Arbeitsrechtlichen
Kommission der Diakonie Hessen macht
Weg frei für gemeinsames Arbeitsvertragsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach vier Jahren intensiver Gespräche und
Vorbereitungen zeichnet sich mit der
konstituierenden Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie
Hessen (ARK.DH) am heutigen Mittwoch
in Frankfurt ein gemeinsames Arbeitsvertragsrecht für die Mitarbeitenden der
Diakonie in Hessen sowie in Teilen von
RheinlandPfalz und Thüringen (Schmalkalden) ab. Bisher waren in den beiden
Kirchengebieten Hessen und Nassau sowie KurhessenWaldeck jeweils eigene
Kommissionen gemeinsam mit der jeweiligen Landeskirche tätig. Nunmehr
ist es gelungen, eine eigene Arbeitsrechtliche Kommission für die Diakonie Hessen zu besetzen.
Die ARK.DH setzt sich paritätisch aus
sieben Vertretern und Vertreterinnen der
Mitarbeitenden (Dienstnehmerseite) sowie aus sieben Vertretern und Vertreterinnen von Leitungsorganen (Dienstgeberseite) aus dem Bereich der Diakonie
Hessen zusammen. Auf Dienstnehmerseite kommen fünf Mitglieder vom Verband für Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der
Evangelischen Kirche in KurhessenWaldeck und im Diakonischen Werk in Hessen e.V. (VKMHNKW) sowie zwei weitere Mitglieder vom Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft. Die sieben Mitglieder und Stellvertretungen
auf Dienstgeberseite wurden vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen entsandt.
Als erste richtungsweisende Entscheidung
stand die Wahl zum Vorsitzenden auf
der Agenda: Christoff Jung (Dienstgeberseite) wurde zum Vorsitzenden gewählt,
zu dessen Stellvertreter Ralf Zeuschner
(Dienstnehmerseite). "Wir sind sehr froh
darüber, dass fünf Jahre nach der Fusion der beiden Diakonischen Werke in Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck nun auch die ARK der Diakonie
Hessen die Arbeit aufnehmen und sich
den wichtigen inhaltlichen Themen widmen kann", sagen der neue Vorsitzende Christoff Jung und sein Stellvertreter Ralf Zeuschner unisono.
Parallel zur ARK.DH findet in Darmstadt
die erste konstituierende Sitzung der neuen Arbeitsrechtlichen Kommission der
Evangelischen Kirche in Hessen und
Nassau (ARK.EKHN) statt.
Hintergrund Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat
in erster Linie die Aufgabe, Arbeitsbedingungen der in einem Arbeitsverhältnis
beschäftigten Mitarbeitenden zu regeln.
Dies umfasst Regelungen zu Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und gilt ergänzend für Ausbildungs und Praktikantenverhältnisse sowie sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse.
Die ARK.DH wird daher insbesondere
für die Weiterentwicklung der bisherigen Arbeitsvertragsrechte in der Diakonie Hessen und einer möglichen Zusammenführung zuständig sein. Für die Mitarbeitenden im Bereich der Diakonie in
KurhessenWaldeck verweisen die Dienstverträge auf die Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen
Werkes in KurhessenWaldeck (AVR.KW).
Eine Arbeitsrechtliche Kommission besteht für diesen Bereich seit Beginn des
Jahres 2016 nicht mehr. Für die Mitarbeitenden im Bereich der Diakonie in Hessen und Nassau hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Diakonie in Hessen und Nassau (ARK.HN)
die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau (AVR.HN)
beschlossen. Die Amtszeit der ARK.HN
endete am 31.03.2018
Weitere Informationen:
www.diakoniehessen.de [externer Link / öffnet in eigenem Fenster]
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Diakonie Hessen -
Diakonisches Werk in Hessen und
Nassau und KurhessenWaldeck e. V.
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