Am Mittwoch den 25. April hat sich die arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen konstituiert. Die arbeitsrechtliche Kommission
der Diakonie Hessen besteht aus 14 Mitgliedern, davon sieben Arbeitgebervertretern und sieben Arbeitnehmervertretern, für jedes der 14 Mitglieder gibt es
einen persönlichen Vertreter. Die Kirchengewerkschaft ist über ihren Landesverband Hessen mit zwei Mitgliedern vertreten. Wie ist es zu dieser Situation gekommen? Hier lohnt sich ein Weg zurück.
Am Donnerstag den 4. Juli 2013 fusionierten die beiden diakonische Werke der Kirche in Hessen und Nassau und der Kirche auf dem Gebiet in Kurhessen Waldeck.
Beide diakonischen Werke hatten bis dahin ihre eigenen arbeitsrechtlichen Kommissionen. Die Versuche, eine eigene arbeitsrechtliche Kommission für das gemeinsame Diakonische Werk die Diakonie Hessen im Jahre 2013 zu gründen,
scheiterten am Widerstand der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen.
Daher arbeiteten die existierenden arbeitsrechtlichen Kommissionen der Diakonie
der Kirche in Hessen und Nassau und der
Kirche auf dem Gebiet in Kurhessen Waldeck ihre Arbeitsvertragsrichtlinien weiter aus. Die arbeitsrechtliche Kommission von Kurhessen Waldeck stellte ihre Arbeit jedoch zum 31.12.2015 ein. Bei Fehlen einer arbeitsrechtlichen Kommission bleiben die Arbeitsbedingungen unverändert, dies ist der Grund für die Stagnation der Löhne der Mitarbeiter in Einrichtungen des ehemaligen diakonischen
Werkes von Kurhessen Waldeck.
Die arbeitsrechtliche Kommission der Kirche in Hessen und Nassau gestaltet ihr
Arbeitsrecht weiter und verhandelte unter anderem Lohnerhöhungen.
Dies war eine Situation, die zumindest
für die Arbeitnehmer der Kirche auf dem
Gebiet in Kurhessen Waldeck sehr unbefriedigend war.
Anfang des Jahres 2017 lud das Diakonische Werk Hessen die Gesamtausschüsse der MAVen, die Gewerkschaften GEW Kirchengewerkschaft, Marburger Bund,
Verdi und die Arbeitnehmer-Verbände
DBSH und VKM ein, an Überlegungen
zur Gestaltung der arbeitsrechtlichen
Kommission teilzunehmen und mitzuteilen, ob sie ab 2018 bereitstehen werden,
in der arbeitsrechtlichen Kommission
der Diakonie Hessen mitzuarbeiten. Verdi machte deutlich, dass sie sich nicht am
"Dritten Weg" beteiligen werden; die
GEW hat sich an den Gesprächen nicht
beteiligt; der Verband kirchlicher Mitarbeiter (VKM HessenNassau) sieht den
"Dritten Weg" als Erfolgsmodell und wird
die arbeitsrechtliche Kommission besetzen; der Ärztebund Marburger Bund und
der DBSH waren zurückhaltend; die Kirchengewerkschaft hat deutlich gemacht,
dass ihre Beteiligung von einer Mitarbeiterbefragung abhängig ist und das Votum der Mitglieder ausschlaggebend
für die Beteiligung sein wird; die Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen
lehnen eine Beteiligung an der Arbeitsrechtlichen Kommission weiterhin ab.
In vier Sitzungen wurde über die Art und
Weise verhandelt, wie man denn miteinander in Verhandlungen treten würde.
Die letzte Entscheidung über eine Ordnung, nach der die arbeitsrechtliche Kommission arbeiten wird, lag bei den Kirchen. Zum Ende des Jahres 2017 wurde
die so genannte Arbeitsrechtsregelungsordnung (ARRO) beschlossen. Diese regelt die Gestaltung der Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission.
Realitäten ins Auge sehen
Die Gesamtausschüsse der Mitarbeiter
der Mitarbeitervertretungen und Verdi
lehnen gemeinsam die neue Bildung einer arbeitsrechtlichen Kommission ab,
arbeiten aktiv gegen ein ZustandeKommen dieser. Die Kirchen und ihre Diakonie möchten weiterhin ihr Gestaltungsrecht auch in der Gestaltung des Arbeitsrechts wahrnehmen. Der Vorstand des
VKM besuchte die Leitungen großer Einrichtungen, um unter anderem ihre Beteiligung an der neuen ARK zuzusagen.
Aus vier MAVen großer Einrichtungen
wurde der auf der letzten GAMAV Vollversammlung von Kurhessen Waldeck
vorgestellte offene Brief verfasst, in dem
für einen anderen Umgang als den in den
letzten Vollversammlungen von der GAMAV Hessen erlebten geworben wurde.
Ebenso wurde vorgestellt, dass die alten
Beschlüsse nicht durch einen neueren
Beschluss ersetzt worden sind und der
alte GAMAVBeschluss eine Beteiligung
an der Arbeitsrechtlichen Kommission
vorsah.
Mitgliederbefragung
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand
der Kirchengewerkschaft Landesverband
Hessen seine Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. Auf der
Mitgliederversammlung wurde der Sachstand dargestellt und eine Mitgliederbefragung organisiert. Die Mitgliederbefragung, die Anfang des Jahres stattfand, hat ein eindeutiges Ergebnis erbracht. Die Mehrheit der Mitglieder der
Mitglieder beauftragte den Vorstand des
Landesverbands Hessen, sicherzustellen,
dass sich der Landesverband Hessen an
der ARK Diakonie Hessen beteiligt. In einer weiteren Mitgliederversammlung bildeten die Delegierten einen arbeitsrechtlichen Ausschuss und wählten seine möglichen Kandidaten. In der Zwischenzeit
verhandelte der Vorstand mit dem VKM
über eine Verteilung der Sitze in der arbeitsrechtlichen Kommission. Man einigte sich auf zwei Sitze für die Kirchengemeinschaft und fünf für den VKM, da
dieser zwei Kollegen aus Kurhessen Waldeck für die ARK gewonnen hatte und so
das Verhältnis vier Kollegen aus Kurhessen Waldeck und drei Kollegen aus Hessen-Nassau ist.
Auf einer zweitägigen Klausur in Stadtallendorf erarbeitete der arbeitsrechtliche Ausschuss der Kirchengewerkschaft
Landesverband Hessen seine Hauptforderungen und seine Arbeitsweise für
die arbeitsrechtliche Kommission.
Durch den kollegialen Zusammenhalt
sind die Delegierten der Kirchengewerkschaft auf der konstituierenden Sitzung
der Arbeitsrechtlichen Kommission der
Diakonie Hessen nunmehr in die konkrete Arbeit eingestiegen.
Der Dritte Weg
Der Dritte Weg ist ein unbestimmter und
umstrittener Begriff. In Bezug auf das
kirchliche Arbeitsrecht beschreibt er,
wie das kirchliche Arbeitsrecht gesetzt
und die betriebliche Mitbestimmung
geregelt ist. Die kirchliche Mitbestimmung wird über die Mitarbeitervertretungsgesetze oder Ordnungen geregelt.
Für die Setzung des kirchlichen Arbeitsrechts waren im Dritten Weg ursprünglich die MAVen über die Gesamtausschüsse der MAVen direkt als Vertreter der Arbeitnehmer beteiligt. Sie bildeten mit den
Arbeitgebernvertreter eine paritätisch
besetzte Arbeitsrechtliche Kommission.
Mit der jetzigen Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission durch Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften
befinden wir uns in einem Übergang zwischen dem Dritten Weg und Tarifverträgen (Zweiter Weg).
__ Burkard Schops, Vorsitzender des
Landesverbandes Hessen und stell.
Mitglied der ARK Hessen