Allgemeiner Teil der Anlage 1a zum BAT
Vergütungsgruppe X
1. Angestellte im Büro-, Registratur-, Kassen-, Buchhalterei-, Sparkassen-, Kanzlei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit (z.B. Führung einfacher Kontrollen und Listen, wie Aktenausgabekontrollen, Nummernverzeichnisse, Hilfsleistung bei der Postabfertigung, insbesondere Anfertigung von Anschriften mit der Hand oder auf mechanischem Wege und dgl.; Ausschneiden und Aufkleben von Zeitungsnachrichten nach Anweisung und Herkunftsbezeichnungen dieser Ausschnitte; Einordnen von Karteiblättern; Heraussuchen und Einordnen von Aktenstücken; Anfertigung von Abschriften und Reinschriften in Hand- und Maschinenschrift in deutscher Sprache, auch unter Verwendung von Formularen, und gelegentliches Aufnehmen von Stenogrammen).

2. Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten.

3. Angestellte als Hilfskräfte im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchst. b der Hilfskräfteverordnung – Frisches Fleisch –.

4. – gestrichen –

5. Angestellte im Magazindienst mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit. Ferner, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind (§ 1 Abs. 2)

6. - 13. ohne Bedeutung in der Kirche oder  gestrichen

14. Wirtschaftsgehilfen (Wirtschaftsgehilfinnen) – z.B. in der Material-, Wäsche- und Küchenverwaltung.
(Für Mitarbeiterinnen im Wirtschafts- und Küchendienst im Bereich der Landeskirche gilt der Einzelgruppenplan 30)

15. Boten nach mindestens dreijähriger Beschäftigung als Bote oder Pförtner im Arbeiterverhältnis im öffentlichen Dienst. (Hierzu Protokollnotizen Nr. 27 und Nr. 30)

16. Pförtner nach mindestens dreijähriger Beschäftigung als Pförtner oder Bote im Arbeiterverhältnis im öffentlichen Dienst. (Hierzu Protokollnotizen Nr. 27 und Nr. 30)

17. Vervielfältiger an Bürovervielfältigungsmaschinen nach mindestens dreijähriger Beschäftigung als Vervielfältiger im Arbeiterverhältnis im öffentlichen Dienst. (Hierzu Protokollnotizen Nr. 28 und Nr. 30) 

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