Allgemeiner Teil der Anlage 1a zum BAT
Vergütungsgruppe VIII
1. a) Angestellte im Büro-, Registratur-, Kassen-, Buchhalterei, Sparkassen-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit schwierigerer Tätigkeit (z.B. Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben; Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung; Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art; Führung von nach technischen oder wissenschaftlichen Merkmalen geordneten Karteien sowie von solchen Karteien, deren Führung die Kenntnis fremder Sprachen voraussetzt; buchhalterische Übertragungsarbeiten; Zinsstaffelberechnungen; Kontenführung).*
b) Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fall­grup­pe 1 a heraushebt, daß sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)* (Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)

2. - 3a.  gestrichen bzw ohne Belang für die Kirche

4. Angestellte mit schwieriger Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten.*

5. - 9.  ohne Bedeutung für die Kirchen oder gestrichen 

10. Angestellte in Stellen von Küstern.*(für Kirchendiener und Hausmeister im Bereich der Landeskirche gilt der Einzelgruppenplan 16)

11. Angestellte zur Führung von Geld- und Haushaltsvoranschlagskontrollen.*

12. -23 ohne Bedeutung für die Kirche oder gestrichen

24. Krankenbesucher mit mehrjährigen praktischen Erfahrungen und entsprechenden Leistungen in besonders schwieriger Tätigkeit.*

25. - 35. ohne Bedeutung für Kirche oder gestrichen 

36. Wirtschaftsvorsteher/Wirschaftsvorsteherinnen – z.B. in der Material-, Wäsche- und Küchenverwaltung.* (Für Mitarbeiterinnen im Wirtschafts- und Küchendienst im Bereich der Landeskirche gilt der Einzelgruppenplan 30)

37.  - 42. – gestrichen –