März 2002

kirchlicher Einzelgruppenplan 32:
Kraftfahrer

Vergütungsgruppe IXb
1. Kraftfahrer. 

Vergütungsgruppe IXa
2. Kraftfahrer nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IXb. 

Vergütungsgruppe VIII
3. Kraftfahrer mit abgeschlossener Lehre im Kraftfahrzeug- oder Schlosserhandwerk oder in Stellen von besonderer Bedeutung. 

Vergütungsgruppe VII
4. Kraftfahrer wie zu 3. mit langjähriger Berufserfahrung. 

Vergütungsgruppe VIb
5. Kraftfahrer wie zu 4. nach achtjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII.