Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

kontrastreiche Ansicht

aus           an

März 2013

Vorgehen bei einer ordentlichen Kündigung (nach Ablauf der Probezeit)

Obwohl sich der Regelungsgehalt zwischen § 41 MVG und § 102 BetrVG [externer Link / öffnet in eigenem Fenster] deutlich unterscheiden, wird gekündigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgendes, sich an der Rechtssprechung des Landesarbeitsgerichts Köln durch sein Urteil vom 26. November 2012, AZ: 5 SaGa 14/12 [externer Link / öffnet in eigenem Fenster] orientierendes Vorgehen empfohlen:

  1. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter soll ordentlich (nach Ablauf der Probezeit) gekündigt werden.

  2. Die Dienststellenleitung beantragt gem. § 41 Abs. 2 i.V.m. § 38 MVG die Zustimmung der Mitarbeitervertretung (MAV).

  3. Die MAV stimmt der Kündigung nicht zu und macht einen der unter § 41 Abs. 2 aufgeführten Gründe geltend.

  4. Die gekündigte Mitarbeiterin bzw. der gekündigte Mitarbeiter erhebt rechtzeitig Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.

  5. Spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss die gekündigte Mitarbeiterin bzw. der gekündigte Mitarbeiter vom Arbeitgeber verlangen, einsweilen weiter beschäftigt zu werden (sonst ist das Verlangen nach einer Weiterbeschäftigung nicht "rechtzeitig").

  6. Liegen alle diese Voraussetzungen vor, kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter schon während des in der ersten Instanz laufenden Kündigungsschutzverfahrens Weiterbeschäftigung verlangen (analog zu § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG [externer Link / öffnet in eigenem Fenster]).
    Sie bzw. er kann die Weiterbeschäftigung im gerichtlichen Eilverfahren durchsetzen, noch bevor das Arbeitsgericht (die erste Instanz) über die Kündigungsschutzklage entschieden hat.

    Und während normalerweise im gerichtlichen Eilverfahren ein besonderer Grund für die Eilentscheidung des Gerichts ("Verfügungsgrund") vorliegen muss, genügt bei einem Eilantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung, dass der Anspruch auf Beschäftigung mit jedem Tag der faktischen Arbeitslosigkeit untergeht.

nach oben

home 1. |     news 2. |     Kirchengewerkschaft - Info 3. |     infothek 4. |     Entgelttabellen 5. |     wir über uns 6. |     Termine 7. |     Kontakt & Impressum 8. ]

Valid HTML 4.01 Transitional CSS ist valide!