Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

kontrastreiche Ansicht

aus           an

November 2012

Vorwurf des sexuellen Mißbrauches bei kirchlichen Beschäftigten

Wird Bediensteten (Beschäftigten, Beamten oder Pfarrerinnen/Pfarrern) sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen, so tritt ein geregeltes Verfahren in Kraft, welches neben dem Opferschutz auch den Schutz der Bediensteten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen gewährleistet. Der Ablauf dieses Verfahrens wurde von der Kirchenleitung in Absprache mit den entsprechenden Interessenvertretungen (MAV, Pfarrvertretung) entwickelt.


Bild zeigt die badische Flagge => Ablaufschema für Verdachtsfälle sexuellen Mißbrauchs

Bild zeigt die badische Flagge => Merkblatt der Evang. Landeskirche für Leistungen an Opfer sexuellen Missbrauchs

=> taz-Artikel zum Wort "Mißbrauch"

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