Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

kontrastreiche Ansicht

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November 2011

hier finden Sie nähere Ausführungen, Erklärungen, Hinweise auf gerichtliche Entscheidungen oder auch Hinweise zu Mitteilungen des Evangelischen Oberkirchenrates zu den einzelnen Bestimmungen und Regelungen des TVöD, TVÜ und der AR-M.
Sollten Sie selbst zu dieser (oder einer anderen Regelung) einen Kommentar schreiben wollen, so sind Sie herzlich eingeladen dazu!
Senden Sie diesen bitte an: info@vkm-baden.de
Wir werden versuchen, Ihren Beitrag sinnvoll in diesen Internetauftritt zu integrieren.

Herzlichen Dank

Kommentar zu § 14 Abs. 1 und 2 TzBfG

Der Leitsatz zu diesem Urteil des BAG:

"Bei einer Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher Höchstbefristung ist Rechtsfolge der widerspruchslosen Weiterarbeit iSv. §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG über den Bedingungseintritt hinaus nicht die unbefristete Fortdauer des Arbeitsverhältnisses. Die Fiktionswirkung ist nach Sinn und Zweck der §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG auf den nur befristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beschränkt."

Ein Lehrer war zur Vertretung eines erkrankten Kollegen eingestellt worden mit der Formulierung:
"... zur Vertretung von XY längstens bis zum ZZZ ..."
Nun ist der erkrankte Kollege vor dem Datum ZZZ gestorben. Das (Vertretungs-) Arbeitsverhältnis endet dennoch zum ZZZ.

=> zum BAG-Urteil vom 29.6.2011, 7 AZR 6/10 [externer Link / öffnet in eigenem Fenster]

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