Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

kontrastreiche Ansicht

aus           an

Oktober 2010

November 2007

Verdachtskündigung

Obwohl die Kündigung wegen eines bloßen Verdachts die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung und damit ein Menschenrecht aushebelt, wird sie vom höchsten deutschen Arbeitsgericht bejaht. Die Anforderungen an die Zulässigkeit einer solchen Kündigung sind allerdings erheblich.

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