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September 2012

Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) "Pausen- und Bereitschaftsräume" (A4.2)

Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 37 vom 31. August 2012 wurde die neue ASR A4.2 veröffentlicht.

Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Pausenräumen und Pausenbereichen sowie von Bereitschaftsräumen für Beschäftigte in Arbeitsstätten, in Gebäuden oder im Freien. Sie gilt auch für Einrichtungen zum Hinlegen und Ausruhen für schwangere Frauen und stillende Mütter. (ASR A4.2 Nr. 2)

Die alten ASR 29/1-4 "Pausenräume", ASR 31 "Liegeräume" und ASR 45/1-6 "Tagesunterkünfte auf Baustellen" sind damit außer Kraft.


=> Download der ASR A4.2 [52 KB]

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