A) Einrichtung einer Stelle

6) Einrichtung Arbeitsplatz

    d) Ausstattung

      Grundsätzlich orientiert sich die Ausstattung des Arbeitsplatzes einer Gemeindediakonin oder eines Gemeindediakons an den im Dienstplan festgelegten zugewiesenen Aufgaben und Tätigkeiten.
      Bis auf ganz wenige Ausnahmen jedoch bedingen alle anderen Arbeits- oder Tätigkeitszuschnitte ein Büro / Arbeitszimmer / Dienstzimmer und eine Gelegenheit zum ungestörten und vertraulichen Gespräch. Die Verbindung beider Anforderungen in einem Raum bietet sich hierbei an.

      Die Mindestausstattung eines Dienstzimmers umfasst:

      • Schreibtisch
      • Bürostuhl
      • Regale
      • Schränke, z.T. abschließbar
      • Ablagefläche
      • Ablage für Registratur

      Einzelheiten dazu, technische Lösungen und Checklisten sind zu finden in einer Broschüre der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
       Download: Büroarbeit - gesund und erforgreich (825 KB)

      Der eigene (nicht private) PC(-Arbeitsplatz, wenn ein Netzwerk vorhanden ist) soll folgenden Standards entsprechen:

      • er ist vernetzbar
      • er hat E-Mail Anschluss
      • er ist mit Virenschutz und Firewall ausgerüstet
      • und er entspricht den IT-Standards des EOK
      • Da der Arbeitsplatz (nach Beurteilung der Berufsgenossenschaft) einBildschirmarbeitsplatz ist, gilt die Verordnung für Bildschirmarbeitsplätze. (siehe hierzu Ziffer A 6 c)

      Zur Büroausstattung gehörenweiterhin:

      • ein separates Telefon mit eigener Nummer
      • ein Anrufbeantworter

      Der Zugang zu folgendenArbeitsmitteln soll gewährleistet sein:

      • Fax, Kopierer, Schneidemaschine

      Ein weiterer Raum für Arbeitsmittel ist zur Verfügung zu stellen.