Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Mail ist die neue gelbe Post. So tätigen Sie wahrscheinlich viele Käufe,
Verträge, Absprachen, juristische Verbindlichkeiten über Mailverfahren bzw.
über das Internet.,
Seit dem 1. Oktober 2016 gilt eine neue
Rechtsprechung, die da heißt, dass Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen anderen Unternehmen nun auch per Mail gekündigt werden
können, da die Anbieter nicht mehr auf
Briefe mit Unterschriften bestehen dürfen.,
Ausnahme sind hier Miet- und Arbeitsverträge. Diese brauchen weiterhin eine
Unterschrift.,
Wie das Bundesministerium mitgeteilt
hat, bedeutet das in der Praxis eine deutliche Aufwertung von E-Mails.,
Viele Unternehmen hatten Kündigungen
auf dem Wege einer E-Mail nicht akzeptiert. Nunmehr können Sie aber auch per
SMS, Fax oder Chat-Nachricht neue
Verträge kündigen.,
Die neue Rechtslage gilt für nach dem
30. September 2016 abgeschlossene
Verträge. Auf entsprechende Klauseln in
dem Vertrag kann sich der Unternehmer
nun nicht mehr berufen, weil sie unwirksam sind.,
Dies hat zur Folge, dass Kolleginnen und
Kollegen, die nach dem 30. September
2016 Mitglied der Kirchengewerkschaft
geworden sind und nunmehr, wovon wir
aber nicht ausgehen und es nicht hoffen,
ihre Mitgliedschaft beenden wollten, dieses per Mail an uns richten können.,
Alle, die vor dem 30. September 2016 die
Mitgliedschaft begonnen haben, müssen
dies weiterhin auf dem Postwege bzw.
per Fax mit einer eigenständigen Unterschrift mitteilen.,
__ Hubert Baalmann,
Gewerkschaftssekretär