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Info 2017-4

Kündigungen per Mail

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Mail ist die neue gelbe Post. So tätigen Sie wahrscheinlich viele Käufe, Verträge, Absprachen, juristische Verbindlichkeiten über Mailverfahren bzw. über das Internet.,

Seit dem 1. Oktober 2016 gilt eine neue Rechtsprechung, die da heißt, dass Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen anderen Unternehmen nun auch per Mail gekündigt werden können, da die Anbieter nicht mehr auf Briefe mit Unterschriften bestehen dürfen.,

Ausnahme sind hier Miet- und Arbeitsverträge. Diese brauchen weiterhin eine Unterschrift.,

Wie das Bundesministerium mitgeteilt hat, bedeutet das in der Praxis eine deutliche Aufwertung von E-Mails.,

Viele Unternehmen hatten Kündigungen auf dem Wege einer E-Mail nicht akzeptiert. Nunmehr können Sie aber auch per SMS, Fax oder Chat-Nachricht neue Verträge kündigen.,

Die neue Rechtslage gilt für nach dem 30. September 2016 abgeschlossene Verträge. Auf entsprechende Klauseln in dem Vertrag kann sich der Unternehmer nun nicht mehr berufen, weil sie unwirksam sind.,

Dies hat zur Folge, dass Kolleginnen und Kollegen, die nach dem 30. September 2016 Mitglied der Kirchengewerkschaft geworden sind und nunmehr, wovon wir aber nicht ausgehen und es nicht hoffen, ihre Mitgliedschaft beenden wollten, dieses per Mail an uns richten können.,

Alle, die vor dem 30. September 2016 die Mitgliedschaft begonnen haben, müssen dies weiterhin auf dem Postwege bzw. per Fax mit einer eigenständigen Unterschrift mitteilen.,

__ Hubert Baalmann,
Gewerkschaftssekretär

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