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Info 2017-4

Landesverband Hessen: Entgelterhöhung

für Beschäftigte in Diakonie-/Sozialstationen in verfasst-kirchlicher Trägerschaft (Anlage 19 AVR.KW)

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer Sitzung am 28. Juni 2017 folgende Regelung beschlossen:

I. Entgeltsteigerungen
Für kirchliche Beschäftigte in Diakonie­/Sozialstationen (Anlage 19 AVR.KW) finden die AVR.KW mit folgenden Änderungen Anwendung:
1. Die Tabellenwerte der Anlage 2 AVR. KW für Diakoniestationen werden ab 1. Juli 2017 um 2,7% und ab 1. Dezember 2017 um weitere 2,7% erhöht.
2. Die weiteren Entgelttabellen, die sich unmittelbar aus Anlage 2 AVR.KW ableiten, werden ab 1. Juli 2017 und ab 1. Dezember 2017 entsprechend Ziffer 1 erhöht (Anlage 9 AVR.KW).
3. Die Ausbildungsentgelte der Anlage 10a AVR.KW für Diakoniestationen werden ab 1. Juli 2017 und ab 1. Dezember 2017 entsprechend Ziffer 1 erhöht.

II. Jahressonderzahlung
Anlage 14 AVR.KW Absatz 5 letzter Spiegelstrich findet für die Diakoniestationen in Trägerschaft einer kirchlichen Körperschaft auch für die Ermittlung der zweiten Hälfte der Jahressonderzahlung des Kalenderjahres 2017 Anwendung.

III. Einmalzahlung
Die kirchlichen Beschäftigten in Diakonie­/Sozialstationen (Anlage 19 AVR.KW) erhalten als Vollzeitbeschäftigte mit der Entgeltzahlung für den Monat September 2017 eine Einmalzahlung in Höhe von 150,00 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig.

IV. Inkrafttreten
Die Regelungen treten zum 1. Juli 2017 in Kraft.

__ Kassel, den 10. Juli 2017 •
Landeskirchenamt •
Dr. Anne-Ruth Wellert, Landeskirchenrätin

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