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Info 2017-4

KTD-Verhandlungen für 2018 abgeschlossen

Nach sieben Verhandlungsrunden sind die Verhandlungen abgeschlossen.

In der Tabelle finden sich die Kollegen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und den Berufsbildungswerken wieder, wenn eine Leistungsvereinbarung im Bereich SGB VIII, SGB IX und SGB XII besteht.

Es mwird zum 01.01.2018 eine allgemeine Erhöhung um 2,2% erfolgen. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung der Eigenbeteiligung bei der EZVK/VBL um 0,1% vereinbart.

Dafür waren aber nicht sieben Verhandlungen nötig. Hauptbestandteil der Verhandlungen war eine Aufwertung vom Sozial­ und Erziehungsdienst mit einer eigenen Tabelle ab dem 01.01.2018. In dieser Tabelle finden sich die Kollegen aus dem Bereich der Kinder­ und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und den Berufsbildungswerken wieder, wenn eine Leistungsvereinbarung im Bereich SGB VIII, SGB IX und SGB XII besteht. Für alle anderen gilt die Allgemeine Tabelle.

Die Entgeltordnung des KTDs wird ab dem 01.01.2018 in 6 Abteilungen aufgeteilt:
Abteilung 1: Allgemeine Tabelle
Abteilung 2: Erziehungs­und Sozialdienst
Abteilung 3: Pflege, Verhandlungen
beginnen am 03.11.2017
Abteilung 4: noch nicht besetzt
Abteilung 5: Ärztlicher Dienst
Abteilung 6: Dienst in Inklusionsprojekten

In der ES­Tabelle (Erziehungs­ und Sozialdienst) wird es Steigerungen zwischen 2,2% bis 6% geben. Ab der ES 7 bis ES 12 ist es uns gelungen, eine 5. Stufe einzuführen. Neu ist ebenfalls die ES 8, ehemals E7 mit einer Protokollnotiz (E 7 1/2). Hier sind die Anforderungen an eine Zusatzfortbildung von 350 Stunden auf 250 gesenkt worden, und es können mehrere erforderliche Zusatzqualifikationen addiert werden.
Was erforderliche Zusatzqualifikationen sind, kann über eine Dienstvereinbarung geregelt werden. Die ES8 gibt die Möglichkeit, Erzieher/Innen, Heilerzieher/Innen, Heilerziehungspfleger/Innen, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen und Fachkräfte für Arbeits­ und Berufsförderung höher einzugruppieren.

Durch diese Umstellung finden sich jetzt Kolleginnen und Kollegen, die in der E 8 wie z.B. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen waren, in der ES 9 wieder. Entsprechendes gilt bei den höheren Eingruppierungen (E 8 = ES 9, E 9 = ES 10...).

Besonderheit NGD-Gruppe:
In der NGD­Gruppe findet die Einführung der ES­Tabelle erst zum 01.07.2018 statt.
Dies liegt an der erheblichen Zahl von einzelnen Entgeltvereinbarungen.
Die Differenz zum höheren Tabellenentgelt wird aber im Juli mit einer Einmalzahlung nachgeholt.

Das Einführen von Abteilungen wird sicherlich nicht alle begeistern, da Kollegen, die bis dahin gleich eingruppiert waren, sich unterschiedlich entwickeln werden. Das muss aber unter dem Gesichtspunkt Fachkräftemangel gesehen werden. In vielen Einrichtungen ist es sehr schwierig, neue qualifizierte Kollegen für den Sozial­und Erziehungsdienst mit seinen Herausforderungen wie Schichtdienst, Nachtdienst zu gewinnen.

Natürlich hätten wir gern die 5. Stufe für alle eingeführt, das ist aber leider zurzeit nicht verhandlungsfähig. Mit der schwierigen und komplizierten Entwicklung der ES­Tabelle sind wir einen Schritt in die richtige Richtung für die Mehrzahl unserer Mitglieder gegangen.

Bedanken möchte ich mich noch bei allen Beteiligten, Tarifkommission Kirchengewerkschaft, Tarifkommission Verdi und dem VKDA, die sich, auch wenn wir uns alle mal festgefahren hatten, konstruktiv um Lösungen bemüht haben.

__ Thomas Marek, Vorsitzender der Tarifkommission

Zu den Details (Zahlen):
__ Details können im Internet nachgeschaut werden:
http://www.kirchengewerkschaft.de
__ Oder aber Sie rufen in der Geschäftsstelle der Kirchengewerkschaft an unter: (0 40) 6 51 43 80.
Wir übermitteln Ihnen dann gern die Daten

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