Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

kontrastreiche Ansicht

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ab 1. März 2017

Kirchliche Entgeltordnung

Abschnitt 16
Professorinnen und Professoren

Entgeltgruppe W 2 / W 3

Fall­grup­pe 1
Das Entgelt der im Arbeitsverhältnis an der Evangelischen Hochschule Freiburg und der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik in Heidelberg stehenden Professorinnen und Professoren richtet sich nach dem für entsprechende Professorinnen und Professoren im Dienst des Landes Baden-Württemberg jeweils geltenden Besoldungsrecht.

Protokollerklärung:

Für Zulagen gilt darüber hinaus die jeweilige kirchliche Rechtsverordnung über die Vergabe von Zulagen.

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