Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

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ab 1. März 2017

Kirchliche Entgeltordnung

Abschnitt 4
Mitarbeitende mit diakonischen, pädagogischen, seelsorgerlichen, erwachsenenbildnerischen oder organisatorischen Aufgaben

Anwendungsbereich

a) Dieser Abschnitt gilt für Mitarbeitende insbesondere in Diakonischen Werken, Gemeindediensten, Regionalstellen für Erwachsenenbildung, Gemeinde- und landeskirchlichen Pfarrämtern sowie kirchlichen Werken.

b) Dieser Abschnitt kann erst nach Ausschöpfung vorrangiger, spezieller Abschnitte der kirchlichen Entgeltordnung bzw. des Tarifvertrages über die Entgeltordnung des Bundes angewandt werden.


Entgeltgruppe 4

Fall­grup­pe 1
Mitarbeitende mit organisatorischen Tätigkeiten.
(Protokollerklärung Nr. 1).

Entgeltgruppe 5

Fall­grup­pe 2
Mitarbeitende, deren Tätigkeit Kenntnisse über Ziele, Aufgaben und Ablauforganisation des Aufgabengebiets erfordert.
(Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 6

Fall­grup­pe 3
Mitarbeitende, deren Tätigkeit zu einem Teil gründliche Kenntnisse über Ziele, Aufgaben und Ablauforganisation des Aufgabengebietes erfordert.
(Protokollerklärung Nr. 3)

Entgeltgruppe 7

Fall­grup­pe 4
Mitarbeitende, deren Tätigkeit sich aus der Fallgruppe 3 dadurch heraushebt, dass diese in einem abgegrenzten Teil der diakonischen, pädagogischen, seelsorgerlichen, erwachsenenbildnerischen oder organisatorischen Aufgabengebiete zu mindestens 20 v. H. selbständige Ausführung erfordert.
(Protokollerklärung Nr. 4)

Entgeltgruppe 8

Fall­grup­pe 5
Mitarbeitende, deren Tätigkeit sich aus der Fallgruppe 4 dadurch heraushebt, dass diese in einem abgegrenzten Teil der diakonischen, pädagogischen, seelsorgerlichen, erwachsenenbildnerischen oder organisatorischen Aufgabengebiete zu mindestens 30 Prozent selbständiges Ausführen erfordert oder schwierig ist.

Entgeltgruppe 9a

Fall­grup­pe 6
Mitarbeitende, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen und Verantwortung aus der Fallgruppe 5 heraushebt.
(Protokollerklärung Nr. 5)

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Protokollerklärungen:

Nr. 1

Organisatorische Tätigkeiten sind z. B. die Durchführung von einfachen Berechnungs- und Ordnungsarbeiten; Führen von Listen, Aufzeichnungen, Terminkalendern; Hilfsdienste bei der organisatorischen Abwicklung von Bildungs-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen.

Nr. 2

Tätigkeiten, welche Kenntnisse über Ziele, Aufgaben und Ablauforganisation des Aufgabengebiets erfordern, sind z. B. Empfang und Vermittlung von Besuchern in Gemeindediensten und Diakonischen Werken, soweit dabei auch Gespräche mit Hilfesuchenden anfallen; Weitergabe von Informationen über Maßnahmen, die von der Dienststelle durchgeführt werden, Ausgabe der erforderlichen Antragsformulare usw.

Nr. 3

Tätigkeiten, welche zu einem Teil gründliche Kenntnisse über Ziele, Aufgaben und Ablauforganisation des Aufgabengebietes erfordern, sind z. B. einzelne Vorbereitungsmaßnahmen und Vollzugsarbeiten zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Freizeiten und Erholungsmaßnahmen; Empfang und Vermittlung von Besuchern in Gemeindediensten und Diakonischen Werken, soweit in größerem Umfang schwierige Gespräche mit Hilfesuchenden anfallen; Gewährung von Hilfen an Nichtsesshafte oder andere Hilfesuchende, auch wenn das nur in Vertretung des sonst dafür zuständigen Mitarbeitenden anfällt.

Nr. 4

Tätigkeiten, welche selbständige Ausführungen erfordern, sind z. B. selbständige Bearbeitung eines geschlossenen Arbeitsgebietes wie Kinder-, Familien- oder Altenerholung; Einsatzleitung in Hauspflegestationen; Führung von Sonderrechnungen; Sachbearbeitung der Finanzierung und Bezuschussung von Freizeit-, Erholungs- und Bildungsmaßnahmen und Erstellung von Verwendungsnachweisen; verantwortliche Sachbearbeitung in Vollzugsarbeiten zu Zuschussbewilligungen..

Nr. 5

Besondere Leistungen sind z. B.: Mitwirkung bei der inhaltlichen Gestaltung von Seminaren, Freizeiten usw.; Beratung von Gemeindegruppen bei der Durchführung von Seminaren usw.; Koordination der Tätigkeit mehrerer Mitarbeitenden, die mindestens in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert sind; Durchführung von Aufgaben mit überregionaler Bedeutung.

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