Juli 2004

kirchlicher Einzelgruppenplan 64:
LeiterInnen von Rechnungsämtern

Vergütungsgruppe IVa
1. Leiterin/Leiter eines Rechnungsamtes der Kategorie I.
2. Leiterin/Leiter eines Rechnungsamtes der Kategorie II. 

Vergütungsgruppe III
3. Mitarbeiterin/Mitarbeiter wie Fall­grup­pe 1 nach zehnjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe IVa.
4. Mitarbeiterin/Mitarbeiter wie Fall­grup­pe 2 nach vierjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe IVa.
5. Leiterin/Leiter eines Rechnungsamtes der Kategorie III. 

Vergütungsgruppe IIa
6. Mitarbeiterin/Mitarbeiter wie Fall­grup­pe 5 nach fünfjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe III. 

Anmerkungen
1.      Die Zuordnung zu den Kategorien erfolgt nach Punkten und zwar:

    unter   100 Punkte      Kategorie 1
    ab      100 Punkte      Kategorie 2
    ab      200 Punkte      Kategorie 3

2.      Die Punktzahlen werden aus folgenden Kriterien ermittelt:

     a)

    Summe des genehmigten Haushaltsvolumen (Sachbuch 00) der angeschlossenen Rechtsträger (Anm. 3)

     je angefangene 250.000 Euro

    1 Punkt

     b)

    Summe des Wirtschaftsplanvolumens der angeschlossenen Sozial-/Diakoniestationen (Anm. 3)

     je angefangene 100.000 Euro

    1 Punkt

     c)

    Anzahl der angeschlossenen Rechtsträger

     je angefangene 10 Rechtsträger

    4 Punkte

     d)

    Die im Dezember des Vorjahres zu bearbeitenden Personalfälle

     je angefangene 15 Personalfälle

    1 Punkt

     e)

    Zahl der ständig unmittelbar unterstellten Mitarbeiter

     je Mitarbeiter

    6 Punkte

     

    Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend dem Verhältnis der mit ihnen arbeitsrechtlich vereinbarten dunchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschäftigten Mitarbeiters berücksichtigt. Dabei sich ergebende Bruchteile werden bei der Endsumme auf eine volle Stelle aufgerundet.

     

     

3.      Die Kriterien nach Anmerkung 2 Buchstabe a) und b) sind auf das Jahr 1985 (das Jahr, das den erstmaligen Erhebungen anlässlich der Verabschiedung des Einzelgruppenplans 64 zu Grunde liegt) um den Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu bereinigen (Index 1985 Jahresdurchschnitt = 74,5/Preisbasisjahr 2000 = 100).

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