März 2002

kirchlicher Einzelgruppenplan 65:
PrüferInnen beim Rechnungsprüfungsamt

Vergütungsgruppe IVb
1. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis bei Berufung zur Prüferin / zum Prüfer. 

Vergütungsgruppe IVa
2. Prüferinnen/Prüfer nach vierjähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe IVb 

Vergütungsgruppe III
3. Prüferinnen/Prüfer nach fünfjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe IVa. 

4. Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin / eines Bereichsleiters. 

Vergütungsgruppe IIa
5. Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin / eines Bereichsleiters, nach fünfjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe III. 

Artikel 2
(1) Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
(2) Zeiten, die als Prüferin/Prüfer vor Inkrafttreten dieser Arbeitsrechtsregelung erbracht wurden, sind anzurechnen. 
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