Kirchengewerkschaft
Landesverband  B A D E N

kontrastreiche Ansicht

aus           an

Oktober 2010

Genetische Untersuchung im Arbeitsleben

Derzeit sind nur Einzelfälle bekannt - künftig könnte es aber die Regel werden:

Als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen wird ein "genetischer Untersuchungsbericht" verlangt.

Dem hat das "Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen" [1258 kb] (Gendiagnostikgesetz; im Folgenden: GenDG) einen Riegel vorgeschoben.

Die näheren Ausführungen können nachgelesen werden in einem Newsletter von www.arbeitsrecht.de.

=> Newsletter: Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben (04/2010) [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]

=> Gendiagnostikgesetz (1258 kb)

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