Kirchengewerkschaft
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Oktober 2010

Februar 2009

Rahmenvereinbarung Nr. 02-2009/01/35

zwischen:

vkm
Glißmannweg 1
22457 Hamburg

nachfolgend vkm genannt
und:

Bild zeigt das Logo des Verband Christlicher Hoteliers e.V.

VCH-Hotels Deutschland
Hotelkooperation GmbH
c/o Top International Hotels
Speditionsstr. 7
40221 Düsseldorf

nachfolgend VCH-Hotels genannt
wird folgende Vereinbarung geschlossen:

1. Gegenstand er Rahmenvereinbarung

Die Partnerhotels der Hotelkooperation VCH-Hotels Deutschland gewähren den Mitgliedern und den Mitarbeiter/innen der vkm einen Sonderpreis oder einen Rabatt von 10% auf den Listenpreis (Rack Rate).

2. Preisgestaltung

(1) Dem Rabatt liegt der aktuelle Listenpreis des jeweiligen Partnerhotels zu Grunde. Bei dem Listenpreis handelt es sich um den Zimmerpreis mit Frühstück inclusive der derzeitigen gesetzlichen MwSt von 19%. Sonderpreise oder Arrangements sind von dem oben genannten Rabatt ausgeschlossen.

(2) Dabei gilt zu beachten, dass die Preisgestaltung in den einzelnen VCH-Partnerhotels individuell und je nach Hotel unterschiedlich aufgebaut ist. Nachfolgend eine Aufstellung der VCH-Hotels in Deutschland.

=> VCH-Hotels 2009 (270 KB)

3. Vertragsbedingungen

Der unter Pkt. 1 aufgeführte Rabatt wird zu folgenden Bedingungen gewährleistet:

(1) Bereits bei der Reservierung im VCH-Hotel muss auf die Rahmenvereinbarung mit dem Kennwort (vkm) hingewiesen werden. Die aufgeführten Sonderpreise werden nur unter diesem Buchungscode eingehender Reservierungen eingeräumt.

(2) Dieser Rahmenvereinbarung liegt kein Kontingent zu Grunde. Das Heißt, Reservierungen können nur bei freien Zimmerkapazitäten in dem jeweiligen VCH-Partnerhotel gewährleistet werden.

(3) Der Sonderpreis kann nicht bei Reservierungen über dritte Institutionen oder Vermittler (Reisebüros, Reservierungsanbieter im Internet u.ä.) berücksichtigt werden.

4. Zahlungsmodalitäten

Folgende Zahlungsmodalitäten sind an diese Rahmenvereinbarung gebunden:

Barzahlung, Zahlung per EC-Karte oder nach Rücksprache mit dem jeweiligen Partnerhotel Zahlung a conto. Bei einr Rechnungslegung a conto muss dem VCH-Hotel vorab die Kostenübernahme schriftlich bestätigt werden.

5. Stornierungsfristen

(1) Die Stornieungsfristen der einzelnen Reservierungen richten sich nach den Stornierungsmodalitäten der jeweiligen VCH-Hotels.

(2) Bei nicht rechtzeitig erfolgter Stornierung oder Nichterscheinen des Gastes am Anreisetag ist das Vertragshotel berechtigt, 80% des vereinbarten Zimmerpreises für die erste Nacht in Rechnung zu stellen.

6. Gültigkeit der Rahmenvereinbarung

(1) Die Rahmenvereinbarung ist gültig bis 31.12.2009. Sie wird automatisch verlängert, wenn nicht von einem der Vertragspartner bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer eine Kündigung vorliegt.

(2) Der Vertragspartner erhält zum Anfang eines Jahres eine aktuelle Aufstellung der VCH-Partnerhotels mit den aktuellen Zimmerpreisen für das jeweilige Jahr.

(3) Änderungen dieser Rahmenvereinbarung werden nur schriftlich vereinbart.


Datum: 04.02.2009

vkm
Hubert Baalmann
Geschäftsführer

VCH-Hotels Deutschland
Annett Cywinska
Verkaufsleiterin

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