Karlsruhe· 1,7 Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst können nach einem Urteil desOberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit einer höheren Zusatzrente rechnen. DasOLG erklärte am Donnerstag eine Anfang 2002 in Kraft getretene Regelung derVersorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für unwirksam, mit der dieReform der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auch auf langjährigeBedienstete ausgedehnt werden sollte. Dem Gericht zufolge werden durch dieÜbergangsregelung der VBL die "rentenfernen" Jahrgänge unter den Angestelltenbenachteiligt, also diejenigen, die am 1. Januar 2002 noch nicht 55 Jahre altwaren - insgesamt 1,7 Millionen.
Laut OLG sind ihre bis zu diesemStichtag erworbenen Versorgungsansprüche nicht richtig ermittelt worden. Dadurchwürden die - auch für Rentenanwartschaften geltende - Eigentumsgarantie und derVertrauensschutz verletzt. Das Gericht gab der VBL aber keine konkreteBerechnungsmethode vor, sondern entschied, dass die Tarifpartner - Bund undLänder sowie Gewerkschaften - erst eine neue Regelung treffen müssen. Das Urteilist nicht rechtskräftig, das OLG hat Revision zugelassen.
Az.: 12 U99/04 vom 22. September 2005