vkm Deutschland - Landesverband Baden -- Gewerkschaft für Kirche und Diakonie

ab 1. Januar 2005

Anlage 6

Anlage 6
zuletzt geändert am 29. September 2003

ERHOLUNGSURLAUB

(zu § 28a AVR)

 

Der Erholungsurlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage verteilt ist (5-Tage-Woche), beträgt, soweit keine günstigeren gesetzlichen Regelungen bestehen:


in den Vergütungsgruppen

bis zum vollendeten 30. Lebensjahr

bis zum vollendeten 40. Lebensjahr

nach vollendetem 40. Lebensjahr

 

Arbeitstage

Arbeitstage

Arbeitstage

I und Ia

26

30

30

Ib bis X
KR 13 bis KR 1
H 9 bis H 3
W 4 bis W 1

26

29

30

 


 

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