Belastung von Steuerzahlern und Verbrauchern steigt
Steuererhöhungen und Subventionsabbau 2007
Steuerlich wird sich ab Januar 2007 vieles ändern. Hier wird die lange Liste von Steuererhöhungen und Subventionsabbau zusammen gefasst:
Mehrwertsteuer
Eine hohe Mehrbelastung für Verbraucher bringt die Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent mit sich. Jede Tankfüllung dürfte ab Januar ein bis zwei Euro mehr kosten, jeder Kasten Bier 30 bis 40 Cent. Noch teurer wird es bei größeren Anschaffungen: Ein neuer LCD-Fernseher mit einem Anschaffungspreis von 1.500 Euro kostet künftig 45 Euro mehr, ein Auto im Wert von 30.000 Euro 900 Euro. Richtig dick kommt es für Immobilienkäufer. Ein Eigenheim zum Kaufpreis von 250.000 Euro dürfte sich beispielsweise um 7.500 Euro verteuern.
Kleiner Lichtblick: Der tägliche Einkauf im Supermarkt schmälert den Geldbeutel nur geringfügig mehr, da die meisten Lebensmittel mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent erfasst werden – und dieser wurde nicht angehoben.
Versicherungssteuer
In der öffentlichen Diskussion etwas untergegangen ist der Fakt, dass auch die Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben wurde. Betroffen davon sind unter anderen die private Haftpflichtversicherung, die KfZ-Haftpflicht sowie die Kaskoversicherung. Abweichend davon steigt der Steuersatz bei Feuerversicherungen auf 14 Prozent, was insbesondere Auswirkungen auf Wohngebäude- und Hausratversicherungen hat. Von der Steuererhöhung ausgenommen sind lediglich Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen.
Reichensteuer
Eine Extra-Abgabe droht Spitzenverdienern. Hatte die Schröder-Regierung mit Hilfe der dreistufigen Steuerreform die Abgabenlast für alle gesenkt, so führt die große Koalition nun wieder eine Sondersteuer für hohe Einkommen ein. Danach steigt der Spitzensteuersatz für alle, die mehr als 250.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erzielen (Ehepaare 500.000 Euro) von 42 auf 45 Prozent. Das bedeutet: Beschäftigte, Vermieter und Kapitalanleger, müssen für jeden Euro, der über diesen Grenzen liegt, 45 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag zahlen.
(ok: ist für den LeserInnenkreis dieser Seite wahrscheinlich weniger zutreffend, sei der Vollständigkeit halber aber aufgeführt ;-) )
Pendlerpauschale
Der Weg zur Arbeit wird ab Januar teurer. Berufstätige können dann erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten beim Finanzamt abrechnen – die ersten 20 Kilometer entfallen. Im Ergebnis werden viele Erwerbstätige kaum noch mit einer steuerlichen Entlastung bei beruflichen Fahrtkosten rechnen können. Grund: Steuerlich bringt die Entfernungspauschale erst Entlastung, wenn der Steuerzahler mehr als 34 Kilometer zur Arbeit fährt. Bis dahin ist nämlich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro günstiger. Beispiel: Arbeitsweg 34 Kilometer (die ersten 20 km entfallen). Rechnung: 230 Arbeitstage x 0,30 Euro x 14 Entfernungskilometer = 966 Euro.
Es sei denn, es sind zudem andere steuerlich absetzbare Ausgaben im Jahr angefallen: Fachliteratur, Material für den Unterricht, Berufsbekleidung, Fortbildungskosten, Verpflegungskostenmehrauswendung bei mehrtägiger Abwesenheit, ... .
Die neuen Regeln gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer erhalten ab 2007 nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4.500 Euro. Höhere Ticketkosten, die bislang alternativ abgesetzt werden konnten, sind passé. Ungünstiger sind die Bedingungen künftig auch bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg. Nur noch bis Silvester 2006 erkennen die Finanzbehörden Reparaturen oder den Restwert des PKW nach einem Totalschaden als Werbungskosten an. Ab 2007 beteiligt sich das Finanzamt nicht mehr.
Selbst beim Fahrtkostenzuschuss des Chefs bremsen die Finanzbehörden. Ab 1. Januar gelten je nach Länge des Arbeitswegs unterschiedliche Abgabenrichtlinien: Wer weniger als 21 Entfernungskilometer fährt, der muss den Zuschuss künftig voll versteuern und entsprechend Sozialbeiträge entrichten. Ab dem 21. Kilometer ist die Vergünstigung sozialabgabenfrei und darf vom Chef weiterhin mit 15 Prozent pauschal versteuert werden, zzgl. Solidaritätszuschlag versteht sich. Unterm Strich müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber also tiefer in die Tasche greifen. Tipp: Benzingutscheine bzw. Jobtickets sind bis zum Wert von 44 Euro pro Monat weiterhin von Steuer- und Sozialabgaben ausgenommen.
Arbeitszimmer
Viele Arbeitnehmer und Selbstständige, die bislang bis zu 1.250 Euro im Jahr für ihr Arbeitszimmer geltend gemacht haben, gehen ab kommendem Jahr leer aus. Grund: Die Finanzbehörden erkennen das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann an, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall sind weiterhin sämtliche Kosten in voller Höhe absetzbar. Die Streichung dürfte besonders Lehrer, Richter und Personen mit Teilzeitarbeit treffen. Positiv: Arbeitsmittel wie Büromöbel oder Computer sind weiterhin steuerlich absetzbar. Kostet ein Gegenstand nicht mehr als 475,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer, ist er im Jahr der Anschaffung komplett absetzbar, teurere Materialien sind über die Nutzung verteilt abzuschreiben.
Krankenkassenbeitrag
Unterschiedlich stark steigt auch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Je nach Kasse fällt der Steigerungsbetrag unterschiedlich aus.
Spannend ist, ob die Steigerungen der Ktanken- und Rentenversicherungsbeiräge durch die Kürzung der Arbeitslosenversicherung wettgemacht werden können. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nämlich im Jahr 2007
Rentenbeiträge
Eine zusätzliche Belastung kommt auf alle gesetzlich Rentenversicherten zu. Der Beitragssatz zur staatlichen Rentenversicherung steigt im kommendem Jahr von 19,5 auf 19,9 Prozent. Damit sollen die Einnahmen der Rentenkasse stabilisiert werden.
Neurentner
Der Steueranteil der gesetzlichen Rentenleistung steigt für Neurentner jedes Jahr an. Wer im Jahr 2007 erstmalig Rente bezieht, der muss 54 Prozent der Rentenzahlung beim Finanzamt abrechnen, im Jahr 2006 waren es noch 52 Prozent. Der steuerfreie Anteil von 46 Prozent wird für den Neurentner-Jahrgang 2007 lebenslang festgeschrieben.
Wer nach dem 64. Lebensjahr Arbeitslohn, Zinserträge oder Mieteinnahmen erzielt, der profitiert vom so genannten Altersentlastungsbetrag. Allerdings nimmt dieser Jahr für Jahr ab. Wer 2006 das 64. Lebensjahr vollendet hat, darf ab 2007 und alle Folgejahre maximal 1.748 Euro Altersentlastungsbetrag steuerlich geltend machen.
Wird der Senior in 2007 64 Jahre alt, kann er ab 2008 noch maximal 1.672 Euro Steuerbonus beim Finanzamt einsetzen.
Sparerfreibetrag
Deutsche Anleger müssen künftig einen großen Teil ihrer Sparzinsen ans Finanzamt abführen. Ab 1. Januar 2007 können Alleinstehende nur noch 750 Euro und Ehegatten 1.500 Euro an Kapitalerträgen steuerlich freistellen. Das sind 620 Euro bzw. 1.240 Euro weniger als bisher.
Kleiner Lichtblick: Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro pro Person bleibt unverändert. Er erhöht den Sparerfreibetrag de facto auf 801 bzw. 1.602 Euro.
Tipp: Freistellungsaufträge überprüfen und an neue Höchstsätze anpassen!
Elterngeld
Positiv für Neu-Eltern ist die Einführung des Elterngeldes ab 2007. Legen Vater oder Mutter nach der Geburt des Kindes eine Jobpause ein, spendiert der Staat zwölf Monate lang 67 Prozent des entfallenen Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro monatlich. Die Höhe des Elterngeldes wird auf Grundlage des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes errechnet. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben unberücksichtigt.
Einen besonderen Bonus können Geringverdiener für sich beanspruchen: Bei Nettoeinkommen unter 1.000 Euro überweist der Staat nicht nur 67 Prozent vom Einkommen, sondern einen zusätzlichen Finanzzuschuss. Für jeweils zwei Euro, die das Gehalt unter 1.000 Euro liegt, steigt das Elterngeld um 0,1 Prozentpunkte. Beispiel: Eine Frau verdient 500 Euro. Der Aufschlag beträgt in diesem Fall 25 Prozentpunkte (500 : 2 x 0,1). Statt 67 Prozent beträgt die Förderquote 92 Prozent. Damit überweist der Staat monatlich 460 Euro. Nichtberufstätige besitzen ebenfalls einen Bonus: Sie erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich.
Tipp: Entscheiden sich die Eltern rechtzeitig vor der Geburt des Kindes für eine geeignete Steuerklasse, können sie das Elterngeld aufstocken. Hat die Ehefrau zum Beispiel bislang hohe Steuerabgaben gezahlt, weil sie sich für die Steuerklasse 5 entschieden hatte, erhöht ein Wechsel in die Steuerklasse 3 das Nettoeinkommen. Da das Elterngeld prozentual vom Nettoverdienst abhängt, erhält die Frau künftig einen höheren Zuschuss.
Kindergeld
Eltern größerer Kinder müssen ab kommendem Jahr eine bittere Pille schlucken: Die Altersgrenze, bis zu der für in Ausbildung befindliche oder studierende Kinder noch Kindergeld gezahlt oder Kinderfreibetrag gewährt wird, sinkt von 27 auf 25 Jahre. Damit gehen Eltern bis zu 3.696 Euro pro Kind an Kindergeld verloren. Doch damit nicht genug. Es erlischt auch der Anspruch auf andere Vergünstigungen, etwa der Ausbildungsfreibetrag oder die Kinderzulage bei der Riester-Rente. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, die im Lauf des Jahres 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben. Sie erhalten noch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr wie gewohnt Kindergeld und Freibeträge.
Tipp: Entfällt das Kindergeld, können Eltern unter Umständen Unterhaltszahlungen an das Kind absetzen. Hintergrund ist der gesetzliche Auftrag, so lange für den Nachwuchs zu sorgen, bis der eine Erstausbildung abgeschlossen hat. Auf diese Weise sind bis zu 7.680 Euro pro Jahr absetzbar. Einige Familien dürften damit sogar besser fahren als mit dem niedrigeren Kinderfreibetrag.
=> Elterngeld & Elternzeit
=> Grenzwerte der Sozialversicherung 2007